Imperatives Mandat

Das Imperative Mandat ist in Deutschland gem. Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht zulässig.

Ein Imperatives Mandat bezeichnet die Verpflichtung von Angeordneten, Anweisungen nachzukommen und Aufträge einer Partei, der Fraktion oder von Wählern durchzuführen.