Finanzausgleich

Das System des Finanzausgleichs ist im Grundgesetz mit den Artikeln 104a bis 109 (Finanzverfassung) und 110 bis 115 (Grundsätze der Haushaltswirtschaft) geregelt.

Der vertikale Finanzausgleich regelt die Verteilung zwischen Bund und Ländern.

Der horizontale Finanzausgleich regelt die Verteilung zwischen den Bundesländern.