Exekutive

Die demokratische Staatstheorie sieht die Teilung in drei Gewalten vor.

  1. Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt.
  2. Die Legislative verfügt über die Gewaltenteilung. – siehe dort
  3. Die Judikative bestimmt die Rechtsprechung. – siehe dort

Die Exekutive besteht aus der Regierung und der öffentlichen Verwaltung. Das heißt für Deutschland: Bundesregierung und alle Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen.