Die demokratische Staatstheorie sieht die Teilung in drei Gewalten vor.
- Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt.
- Die Legislative verfügt über die Gewaltenteilung. – siehe dort
- Die Judikative bestimmt die Rechtsprechung. – siehe dort
Die Exekutive besteht aus der Regierung und der öffentlichen Verwaltung. Das heißt für Deutschland: Bundesregierung und alle Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen.