Mit Erwerbsminderung wird ein Zustand bezeichnet, wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Behinderung seinen Beruf nicht mehr für mindestens drei Stunden täglich ausüben kann.
Mit Erwerbsminderung wird ein Zustand bezeichnet, wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Behinderung seinen Beruf nicht mehr für mindestens drei Stunden täglich ausüben kann.