Dreiklassenwahlrecht

Das Dreiklassenwahlrecht (Zensuswahlrecht) ist ein eingeschränktes Wahlrecht, welches die Wahlberechtigung vom Nachweis eines bestimmten Besitzes, von Steuerzahlung oder eines bestimmten Einkommens abhängig macht.

Man unterscheidet beim Dreiklassenwahlrecht zwischen dem absoluten Wahlrecht, bei dem die Wahlbeteiligung von einem bestimmten Vermögen abhängig ist und dem relativen Wahlrecht, bei dem die Stimmabgabe den Bürgern mit überdurchschnittlich hohen Steuerbeträgen eine größere Zahl von Stimmen zugesteht.

Im 19. Jahrhundert war in den konstitutionellen Monarchien das Dreiklassenwahlrecht verbreitet, z.B. war in Preußen von 1849-1918 eines relatives Wahlrecht in Kraft.