Der Begriff Dezision kommt aus dem Lateinischen decisio und bedeutet Abkommen oder auch Vergleich. Eine weitere Deutung ergibt sich aus decido und heißt abschneiden.
Dezision ist eine rechtsphilosophische Anschauung, nach der das als Recht anzusehen ist, was die Gesetzgebung zum Recht erklärt. Das bedeutet, eine Entscheidung hat Vorrang vor einer sich normativ ergebenden Möglichkeit.
Im Historischen Wörterbuch der Philosophie schreibt Hasso Hofmann dazu, dass die juristische Macht der Dezision einen höheren Bedeutungsrang hat, als das Ergebnis einer Begründung.
Und weiter und vor allem, dass in jedem konkreten Einzelfall erst mit einer souveränen Entscheidung eine Konstellation geschaffen werden kann, in der dann Rechtssätze verbindlich werden.