„Die Demokratie gehört nach Athen; dort hat sie sich entwickelt und nur dort haben wir nach den Bedingungen für diese besondere Form politischen Lebens zu suchen“ (Jochen Bleicken: Die athenische Demokratie).
https://www.planet-wissen.de/geschichte/antike/das_klassische_athen/index.html
Demokratie heißt Volksherrschaft (demos – Volk; kratein – herrschen); und bedeutet, Herrschaft der Vielen, in der Antike auch Herrschaft der Volksversammlung.
Mit dem Begriff Demokratie wird seit der Zeit des Herodot, über Platon bis Aristoteles nicht eine besondere Form der Gemeinschaft, sondern die der staatlichen Herrschaftsorganisation bezeichnet.
Die athenische Demokratie des 5. und 4. Jahrhunderts v. Chr. ist die erste Demokratie der Weltgeschichte.
In der Antike wird seit Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr. der Begriff Demokratie verwendet. Er bezeichnete eine besondere Form der staatlichen Herrschaftsorganisation. Demokratie wird zu dieser Zeit mit Freiheit und Gleichheit definiert.
Auch im Mittelalter (zwischen dem 6. und 15. Jahrhundert) wurde der Begriff Demokratie nicht gebraucht, um die politischen und sozialen Verhältnisse zu beschreiben, sondern dass es sich in diesem Herrschaftssystem um die „Herrschaft der Vielen“ handelt. Er beschrieb die institutionelle Ordnung und die Methode zur Erzielung politischer Entscheidungen.
Erst nach 1789 setzte sich die inhaltliche Erweiterung des Begriffs Demokratie durch. Als Grundlage galt fortan die Teilhabe der gesamten Bevölkerung bei Wahl und Abwahl der politischen Führung.
Demokratie ist ein Oberbegriff und besteht aus vielen Voraussetzungen und Elementen.
Minimalbedingungen der Demokratie sind:
- Beteiligung der Bevölkerung bei freien und gleichen Wahlen und Abwahl der politischen Führung.
- Gewaltenteilung der staatlichen Grundfunktionen in Exekutive (Regierung und Verwaltung), Legislative (Parlament) und Judikative (Rechtsprechung).
- Institutionen mit Verfassungsrang, z.B. eine unabhängige Justiz.
- Eine Opposition mit ungehindertem Zugang zu den gleichen Informationen, die einer Regierung zur Verfügung stehen.
- Meinungs- und Pressefreiheit.
- Organisations- und Koalitionsfreiheit z.B. für unabhängige Parteien.
Fehlt in einem Staat eine dieser genannten minimalen Voraussetzungen, kann von Demokratie nicht die Rede sein.