Bundeskanzler/in

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin bestimmt gemäß Verfassung die Richtlinien der Politik. Zusammen mit den Bundesministern wird die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gebildet.

In Ausübung der politischen Tätigkeit hat der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin die Vorstellungen der eigenen Partei und ggf. die eines Koalitionspartners zu berücksichtigen.

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag für die Dauer der Legislaturperiode gewählt. Eine Ablösung kann nur durch ein konstruktives Misstrauen erfolgen. Für diesen Fall muss der Bundestag mit absoluter Mehrheit eine andere Person zum Regierungschef / Regierungschefin wählen.

Eine weitere Möglichkeit der Beendigung der Kanzlerschaft ist die Vertrauensfrage. Diese kann gem. Artikel 68 des Grundgesetzes vom Bundeskanzler / Bundeskanzlerin gestellt werden. In der Folge kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen und Neuwahlen veranlassen.

 

Protokollarisch steht der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin hinter dem Bundespräsidenten und dem Bundestagspräsidenten an dritter Stelle.

 

Bundeskanzler und eine Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland:

Konrad Adenauer (CDU)              1949 – 1963

Ludwig Ehrhard (CDU)                 1963 – 1966

Kurt Georg Kiesinger (CDU)         1966 – 1969

Willy Brandt (SPD)                         1969 – 1974

Helmut Schmidt (SPD)                  1974 – 1982

Helmut Kohl (CDU)                        1982 – 1998

Gerhard Schröder (SPD)               1998 – 2005

Angela Merkel (CDU)                    2005