Antecedensbedingung

Der Begriff „Antecedensbedingung“ kommt aus dem Lateinischen „anticedere“ und bedeutet räumlich und zeitlich definiert „voraus- oder vorangehen“. Geschrieben wird Antecedensbedingung auch Antezedensbedingung. Hierbei handelt es sich um einen Fachausdruck der Wissenschaftstheorie und dem System der Methodenlehre.

Mit Antecedensbedingungen sind Randbedingungen gemeint, bedeuten aber auch Anfangsbedingungen, die allerdings im Gegensatz zu Beständigkeit oder zu angestrebter Wirkung stehen. Gleichfalls möglich ist die Verwendung für Bedingungen, unter denen ein Ereignis oder mehrere Ereignisse geschehen können.

Wissenschaftlich betrachtet ist die Antecedensbedingung immer eine Anfangsbedingung, die einen vorliegenden Sachverhalt mit den Erfahrungen der Wissenschaft zu erklären versucht. Dabei kann es sich um einen Sachverhalt oder einen Tatbestand handeln, welcher der Erklärung bedarf.

Wissenschaftlich eingeordnet handelt es sich bei der Interpretation mit einer Antecedensbedingung um eine Hypothese.

 

Beispiel:

Entwicklung von Arbeitslosenzahlen für das Land XY durch Vergleich mit mehreren Ländern.

1) Anfangsbedingung

Arbeitslosenzahlen der einzelnen Länder mit unterschiedlicher Wirtschaftsstruktur;

2) Randbedingung

Voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Länder;

3) Unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Zahlenwerkes aller Länder kann nach wissenschaftlichen Erfahrungswerten der Verlauf der Arbeitslosenzahlen für das Land XY (hypothetisch) ermittelt werden.