Administratives System

Das Administrative System bezeichnet die begriffliche Zusammenfassung der Führungs-, Entscheidungs- und Verantwortungsfunktionen der gewählten politischen Akteure und der Aufgaben von Verwaltung und Behörden.

Konkret bezeichnet diese Zusammenfassung die Legislative als gesetzgebende Gewalt, die Exekutive als ausführende Gewalt und die Judikative als rechtsprechende Gewalt.