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Ja definitiv - ohne eine Verbindung würde ja die Legitimationskette unterbrochen. Nehmen wir als Beispiel die Verfassungsrichter (Judikative): Sie werden vom Wahlausschuss des Bundestages und vom Bundesrat gewählt.

Die Verfassungsrichter haben aber eine große Verantwortung - sie können Gesetze für nichtig erklären.

Wie als durch eine Verknüpfung mit der Legislative könnte man denn Verfassungsrichter ernennen? Sie müssen ja demokratisch legitmiert sein.
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