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Die Weltwirtschaftskrise 1929-1933
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Zum überwiegenden Teil wurden die Rettungsmaßnahmen durch die Notverordnungen des Deutschen Reiches von 1930 und 1931 eigeleitet. Eine ausschlaggebende Rolle kann allerdings auch dem "Youngplan" zugeschrieben werden.

Am 7.6.1929 wurde der Youngplan zur Regelung des Reparationsproblems beschlossen. Damit wurden die Zahlungsverpflichtungen des Deutschen Reiches gem. Versailler Vertrag endgültig geregelt. Dieser Vorgang war geeignet, Wirtschaft und Finanzen des Reiches zu konsolidieren.

Am 25.10.1929 begann die Weltwirtschaftskrise mit dem sogenannten "Schwarzen Freitag" in New York.  Als Folge der Krise stieg die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland von etwa 1 Million im Jahre 1927 auf 1,4 Millionen Ende September 1929 und auf 3,5 Millionen im Februar 1930.

Am 27.3.1930 stürzte die Regierung Müller über die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung, da keine Einigung erzielt werden konnte.

Am 16.7.1930 verkündete der Reichspräsident (Hindenburg) die "Erste Notverordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen".

Am 5.6.1931 erlässt Hindenburg eine neue Notverordnung, die weitreichende Sparmaßnahmen vorsieht.

Quellen:
Deutscher Bundestag (1988): Fragen an die deutsche Geschichte. Ideen, Kräfte, Entscheidungen. Von 1800 bus zur Gegenwart, Bonn.
Krockow, Christian Graf von (1994): Die Deutschen in ihrem Jahrhundert 1890 - 1990, Reinbek bei Hamburg.
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