Dann sollte man es aber auch verstehen ! Im Artikel 14 (3) GG steht: "..., das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt,...." D.h. der Eigentümer muß vom Staat eine Entschädigung bekommen. Wenn man die Privatwirtschaft verstaatlichen will, dann braucht der Staat eine sehr hohe Entschädigungssumme, die er nicht gewährleisten kann. Außer es erfolgt eine "sozialistische" Enteignung, so wie sie damals von der SED in der DDR vollzogen wurde. Das ist aber nicht grundgesetzkonform !
Ansonsten gilt im Artikel 14(1) GG das Privateigentum. " Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet."
Nicht DENKEN, sondern NACHDENKEN !
19. Februar 2020: Rassistischer Anschlag in Hanau
Moderator: Barbarossa
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Beim denkenden Nachdenken ist mir aufgefallen, dass die vorstehenden Anmerkungen sehr wohl mit den Art. 14 und 15 GG korrespondieren.
Zum einen geht es nicht um die Privatwirtschaft, sondern ggf. um Einzelmaßnahmen. Die Entschädigungssumme ist - wie immer - variabel und wird zwar gesetzlich geregelt, ist aber in der Summe nicht gesetzlich festgelegt.
Und im Übrigen scheint mir eine Diskussion über Enteignungen akademisch zu sein. Weder bei Wohnungskonzernen noch bei Unternehmen der Privatwirtschaft wurde jemals Enteignung verlangt. Sie wurde als eine Möglichkeit gegen Spekulationen in die Diskussion gebracht.
Dazu fällt mir noch ein, dass der "junge Mann", der dieses leidige Thema aufgebracht hat, in diesem Forum als "nicht ernst zu nehmender Jungspund" bezeichnet wurde. Ihn nunmehr als Beleg für bevorstehendes sozialistisches Getue heranzuziehen, ist mir höchst suspekt.
Zum einen geht es nicht um die Privatwirtschaft, sondern ggf. um Einzelmaßnahmen. Die Entschädigungssumme ist - wie immer - variabel und wird zwar gesetzlich geregelt, ist aber in der Summe nicht gesetzlich festgelegt.
Und im Übrigen scheint mir eine Diskussion über Enteignungen akademisch zu sein. Weder bei Wohnungskonzernen noch bei Unternehmen der Privatwirtschaft wurde jemals Enteignung verlangt. Sie wurde als eine Möglichkeit gegen Spekulationen in die Diskussion gebracht.
Dazu fällt mir noch ein, dass der "junge Mann", der dieses leidige Thema aufgebracht hat, in diesem Forum als "nicht ernst zu nehmender Jungspund" bezeichnet wurde. Ihn nunmehr als Beleg für bevorstehendes sozialistisches Getue heranzuziehen, ist mir höchst suspekt.
- Barbarossa
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Marianne: Ich fürchte, den folgenden Gedankengang kann ich nicht ganz nachvollziehen, wenn du schreibst: ,,Weder bei Wohnungskonzernen noch bei Unternehmen der Privatwirtschaft wurde jemals Enteignung verlangt. Sie wurde als eine Möglichkeit gegen Spekulationen in die Diskussion gebracht.''
Zunächst einmal wurde sehr wohl die Forderung in den Raum gestellt, dass BMW enteignet werden sollte. (Das war doch angesprochene Juso-Chef?)
Und dann gab es in Berlin durchaus schon konkrete Pläne, die ,,Deutsche Wohnen'' zu enteignen. Wie ich hörte, kommt es dazu jetzt nicht, sondern die Wohnungsbaugesellschaft verkauft nun einen Teil seiner Wohneinheiten mehr oder weniger freiwillig. Also ich finde, das ging schon sehr weit.
Zunächst einmal wurde sehr wohl die Forderung in den Raum gestellt, dass BMW enteignet werden sollte. (Das war doch angesprochene Juso-Chef?)
Und dann gab es in Berlin durchaus schon konkrete Pläne, die ,,Deutsche Wohnen'' zu enteignen. Wie ich hörte, kommt es dazu jetzt nicht, sondern die Wohnungsbaugesellschaft verkauft nun einen Teil seiner Wohneinheiten mehr oder weniger freiwillig. Also ich finde, das ging schon sehr weit.
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Da hast Du völlig recht. Meines Wissens und nach meiner Erinnerung war es tatsächlich Juso-Chef Künert, der BMW enteignen wollte. Er hat aber nicht verraten, warum und vor allem wie.
Ich vermute, das war eine Verbalattacke. Titelseiten-Sammlung. Kein Mensch kann das und den wirklich ernst nehmen.
Und die "Deutsche Wohnen" hätte mich schon in eine Enteignungsdebatte verwickeln können. Denn, bei Enteignungen nach dem GG geht es um das Gemeinwohl. Und hier sah ich das Gemeinwohl ins Gegenteil verkehrt. Ich habe diese Debatte damals aber nicht weiter verfolgt, bin aber der Meinung, es wäre niemals zu einer Enteignung gekommen. Die Hürden dafür sind sehr hoch.
Ich vermute, das war eine Verbalattacke. Titelseiten-Sammlung. Kein Mensch kann das und den wirklich ernst nehmen.
Und die "Deutsche Wohnen" hätte mich schon in eine Enteignungsdebatte verwickeln können. Denn, bei Enteignungen nach dem GG geht es um das Gemeinwohl. Und hier sah ich das Gemeinwohl ins Gegenteil verkehrt. Ich habe diese Debatte damals aber nicht weiter verfolgt, bin aber der Meinung, es wäre niemals zu einer Enteignung gekommen. Die Hürden dafür sind sehr hoch.
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Von Behördenversagen kann hier keine Rede sein .
Denn wenn die Behörden tätig werden , geht wieder das Gejammer mit dem " Überwachungsstaat " los .
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Anfang November 2019 hat der Idiot einen Brief an den Bundesanwalt geschrieben. Fast in der gesamten Länge seines wirren Manifestes. Aber anstatt den einmal zu überprüfen, ist es im Sande verlaufen. Man hätte so feststellen können, daß er als Sportschütze eine Waffenbesitzkarte hat. Da hätte man schon eingreifen können......wenn sein Geisteszustand den Besitz von Waffen in Frage stellt. Aber es war ja ein rechtsradikaler Anschlag......wie konnte ich das bloß vergessen.Feldwebel57 hat geschrieben:Von Behördenversagen kann hier keine Rede sein .
Denn wenn die Behörden tätig werden , geht wieder das Gejammer mit dem " Überwachungsstaat " los .
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Es wäre interessant zu wissen , wieviel Idiotenpost bei den Behörden eingeht .
Wäre eine kleine Anfrage im Bundestag wert .
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Wenn einer über viele Jahre die Behörden mit wirren Briefen und wohl Anzeigen überhäuft, dann sollte man so einen schon mal kontrollieren. Oder dürfen sich alle Idioten frei entfalten ?Feldwebel57 hat geschrieben:Es wäre interessant zu wissen , wieviel Idiotenpost bei den Behörden eingeht .
Wäre eine kleine Anfrage im Bundestag wert .
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Klingt wirklich blöd , aber das denke ich wirklich manchmal .
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