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Leipzig (dpa) - Im Ausland entführte Deutsche müssen die Kosten für ihre Befreiung grundsätzlich selbst zahlen. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Das Gericht wies die Klage von Reinhilt Weigel (36) ab, die 2003 nach zehn Wochen in der Gewalt kolumbianischer Rebellen im Norden des Landes freigekommen war. Die Bundesrepublik hatte von Weigel danach 12 640,05 Euro für einen Hubschrauberflug aus dem Rebellengebiet in die kolumbianische Hauptstadt Bogota verlangt. Das Konsulargesetz sei auch in solchen Extremfällen eine ausreichende Grundlage für finanzielle Rückforderungen, entschied der 7. Senat des Gerichts.
Weigel reagierte enttäuscht auf den Urteilsspruch. Sie wisse nicht, wie sie das Geld aufbringen solle. "Ich arbeite, ich verdiene - aber ich bin kein Krösus", sagte die 36-Jährige, die inzwischen in Chamonix (Frankreich) lebt. "Mein Leben ist für die nächsten Jahre ruiniert." Wegen Rückenproblemen, die sie seit ihrer Geiselhaft plagten, könne sie nur Teilzeit als Physiotherapeutin arbeiten...
Mit anderen Worten:
Vorsicht!
Wer wenig Geld hat, sollte sich genau überlegen, ob er sich von seiner Geiselnahme befreien läßt...