Fragen zur Justiz und Güterabwägung anhand dieses Falles des Pädphilen. Immerhin wurde die Tatausführung verhindert, weil offensichtlich Staatsanwaltschaft und Polizei aufgepasst haben.
http://www.ln-online.de/Lokales/Osthols ... rf-in-Haft
Das Urteil des BGH bleibt mir eine riskante Entscheidung, mir reichen alle erteilten Auflagen, die angeführt werden, nicht.
Bei solchen wiederholten Auffälligkeiten müsste man eigentlich schn schneller zur Sicherheitsverwahrung greifen können.