


Ansonsten gilt im Artikel 14(1) GG das Privateigentum. " Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet."
Nicht DENKEN, sondern NACHDENKEN !
Moderator: Barbarossa
Anfang November 2019 hat der Idiot einen Brief an den Bundesanwalt geschrieben. Fast in der gesamten Länge seines wirren Manifestes. Aber anstatt den einmal zu überprüfen, ist es im Sande verlaufen. Man hätte so feststellen können, daß er als Sportschütze eine Waffenbesitzkarte hat. Da hätte man schon eingreifen können......wenn sein Geisteszustand den Besitz von Waffen in Frage stellt. Aber es war ja ein rechtsradikaler Anschlag......wie konnte ich das bloß vergessen.Feldwebel57 hat geschrieben:Von Behördenversagen kann hier keine Rede sein .
Denn wenn die Behörden tätig werden , geht wieder das Gejammer mit dem " Überwachungsstaat " los .
Wenn einer über viele Jahre die Behörden mit wirren Briefen und wohl Anzeigen überhäuft, dann sollte man so einen schon mal kontrollieren. Oder dürfen sich alle Idioten frei entfalten ?Feldwebel57 hat geschrieben:Es wäre interessant zu wissen , wieviel Idiotenpost bei den Behörden eingeht .
Wäre eine kleine Anfrage im Bundestag wert .