"Wir sind nicht im Krieg mit Russland", sagte die Außenministerin Annalena Baerbock am 23.02.2023 um 21:29 Uhr in den Tagesthemen.
Das stimmt, aber Russland ist im Krieg mit uns.
Uns - das sind primär die Europäische Union und die Nato. Wenn auch die Nato von der Regierung Putins als "zahnloser Tiger" bezeichnet wird, den man ohnehin nicht ernst zu nehmen braucht.
Der Angriffskrieg gegen die Ukraine ist als Vernichtungskrieg geplant.
Denn, wenn die Ukraine restlos zerstört ist und der größte Teil der Ukrainer und Ukrainerinnen entweder das Land verlassen hat oder gleichgestellt ist, gehört das Land zur Ausbeutung Russland. Die Ukraine ist neben der Landwirtschaft mit unglaublich interessanten und zahlreichen Bodenschätzen gesegnet. Die benötigten Menschen kommen aus dem Riesenreich, freiwillig oder auch nicht. Für dieses Ziel wird das Putin-Regime Millionen Russen notfalls auch krepieren lassen. Alles wie gehabt, auch wenn es schon etwas länger zurückliegt.
Die Inbesitznahme der Ukraine ist das erste Ziel für Größenwahn und Herstellung eines Systems nach sowjetischem Vorbild.
Die nächsten Ziele sind die Republik Moldau, Litauen, Lettland und Estland. Belarus ist dann längst eingemeindet, da ein Bürgerkrieg mit russischer Hilfe zerschossen ist.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt zerfällt die Europäische Union.
Krieg gegen die Europäische Union wäre nur von der Gemeinschaft selbst zu verhindern, wenn die 'Rote Linie' eindeutig und heute aufgezeigt wird.
Wie das?
"Frieden schaffen ohne Waffen?" Wovon darf man sonst noch träumen?
"Waffenstillstand?" Nein, die "Rote Armee" muss die Ukraine bedingungslos verlassen.
Die Europäische Union sollte endlich den Waffenschrank öffnen und zeigen, was bevorstehen kann. Wir sollten keinen Zweifel aufkommen lassen, dass wir alles, aber auch alles einsetzen werden.
"Eskalation?" Nein, wer will das außer Putin?
"Atombomben?" Putin wird sie so oder so einsetzen, wenn er seine Ziele anders nicht erreichen kann.
Krieg gegen wen oder von wem
Moderator: Barbarossa
Jeder Bürger mit einem „normalen“ - man könnte auch sagen einfachen - Rechtsempfinden wird diese Gedanken so unterschreiben.
Um das aber hieb- und stichfest zu machen brauchen wir Juristen. Sie gehen uns sicher oft auf die Nerven mit ihrer - Entschuldigung - Krümelkackerei.
Auf das Problem um das es hier geht haben sie sich ausgiebig gestürzt. Wenn es ganz genau werden soll hilft nur noch Latein: Hier geht’s dann um ius contra bellum und ius in bello.
Das sollte man in Ruhe durchlesen:
https://www.swp-berlin.org/publikation/ ... ie-ukraine
Eine Kostprobe:
Werden Waffen aber gewissermaßen direkt auf das Schlachtfeld geliefert, damit sie dort unmittelbar zum Einsatz gebracht werden, rückt eine Konfliktbeteiligung näher. Werden zudem Mitglieder derjenigen Einheiten, die ein Waffensystem benutzen sollen, von den Partnerstaaten in Crashkursen instruiert, wie das betreffende System zu bedienen ist, und wird versucht, dadurch rasch Gefechtsfähigkeit zu gewährleisten, spricht dies in der Gesamtschau ebenfalls dafür, dass zwischen den erbrachten Unterstützungsleistungen und der beabsichtigten Schädigung des Gegners ein unmittelbarer Bezug besteht.
Fraglich ist, ob noch hinzutreten muss, dass eine Koordinierung erfolgt, die es dem Unterstützerstaat ermöglicht, in konkreten Operationen Einfluss auf die Einsatzentscheidungen zu nehmen. Sollte es darauf wirklich ankommen, ließe sich eine Konfliktbeteiligung – zumindest juristisch – durch strikte einsatzrechtliche Beschränkungen und entsprechende Zurückhaltung relativ einfach vermeiden.
Alles klar?
Um das aber hieb- und stichfest zu machen brauchen wir Juristen. Sie gehen uns sicher oft auf die Nerven mit ihrer - Entschuldigung - Krümelkackerei.
Auf das Problem um das es hier geht haben sie sich ausgiebig gestürzt. Wenn es ganz genau werden soll hilft nur noch Latein: Hier geht’s dann um ius contra bellum und ius in bello.
Das sollte man in Ruhe durchlesen:
https://www.swp-berlin.org/publikation/ ... ie-ukraine
Eine Kostprobe:
Werden Waffen aber gewissermaßen direkt auf das Schlachtfeld geliefert, damit sie dort unmittelbar zum Einsatz gebracht werden, rückt eine Konfliktbeteiligung näher. Werden zudem Mitglieder derjenigen Einheiten, die ein Waffensystem benutzen sollen, von den Partnerstaaten in Crashkursen instruiert, wie das betreffende System zu bedienen ist, und wird versucht, dadurch rasch Gefechtsfähigkeit zu gewährleisten, spricht dies in der Gesamtschau ebenfalls dafür, dass zwischen den erbrachten Unterstützungsleistungen und der beabsichtigten Schädigung des Gegners ein unmittelbarer Bezug besteht.
Fraglich ist, ob noch hinzutreten muss, dass eine Koordinierung erfolgt, die es dem Unterstützerstaat ermöglicht, in konkreten Operationen Einfluss auf die Einsatzentscheidungen zu nehmen. Sollte es darauf wirklich ankommen, ließe sich eine Konfliktbeteiligung – zumindest juristisch – durch strikte einsatzrechtliche Beschränkungen und entsprechende Zurückhaltung relativ einfach vermeiden.
Alles klar?
- Barbarossa
- Mitglied
- Beiträge: 15373
- Registriert: 09.07.2008, 16:46
- Wohnort: Mark Brandenburg
Aber Abseits von allen juristischen und völkerrechtlichen Fragen sind solche Dinge bei Putin beinahe ohne Belang. Wen er angreifen will, den wird er angreifen - egal ob es einen Grund gibt oder nicht.
Dem Angriff auf die Ukraine vor einem Jahr ging auch keine Provokation oder sonstiger Anlass voraus.
Dem Angriff auf die Ukraine vor einem Jahr ging auch keine Provokation oder sonstiger Anlass voraus.
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