Deshalb habe ich zu einem Beitragspunkt diesen neuen Thread eröffnet.
Gemessen an dem unermesslichen Leid der Betroffenen, verbietet sich hier eine Relativierung.Cherusker1 schrieb u.a.:
Plünderungen, Erschießungen, Vergewaltigungen waren Gang und Gäbe von Seiten der Roten Armee und ihren polnischen Hilfstruppen
Aber, im Gegensatz zu den als solche bezeichneten Kriegsverbrechen waren Vergewaltigungen kein Kriegsverbrechen.
Nach langem Drängen, fast Erpressungen, gaben die gesetzgeberischen Mehrheiten den Forderungen nach, Vergewaltigung im und nach kriegerischen Einsätzen als Kriegsverbrechen zu brandmarken.
Erst seit dem 1. Juli 2002 gilt die sexuelle Gewalt als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wird als Kriegsverbrechen benannt und fand Eingang in das Völkerstrafrecht.
Nachzulesen unter
https://link.springer.com/chapter/10.1007%2F978-3-322-81003-8_14
Es gibt zu diesem Thema auch eine ausführliche Literatur, z.B. von
Birgit Beck aus den Jahren 2001 und 2004 "Massenvergewaltigung als Kriegsverbrechen. …" und "Wehrmacht und sexuelle Gewalt …"