Das Prozedere hat seine Legitimation durch die jeweiligen Parteistatuten.
1. Die Parteimitglieder wählen ihren Vorstand, ihre Beitzer und die Personen, die die Partei führen sollen und Wahlen durchzuführen haben.
2. Der Parteivorstand und die entsprechenden Gremien sind von den Mitgliedern dazu gewählt, z.B. Kanzlerkandidaten auszusuchen.
Dieses Prozedere ist in der Satzung bzw. den Statuten der Parteien so vorgesehen.
Sollten Mitglieder aus den Verbänden eine andere Form der Kandidatenauswahl wünschen, müssen sie einen Antrag an den Bundesvorstand ihrer Partei richten und dieser Antrag wird dann auf der nächsten Jahres-Mitglieder-Hauptversammlung beraten und beschlossen. Der Beschluss wird dann zur nächsten Wahl gültig.
Das sind demokratische Grundsätze, die sich im Übrigen auch bewährt haben.
Die CDU-Basis, die sich vermeintlich mehrheitlich für Markus Söder ausgesprochen hat, hat noch vor wenigen Wochen Friedrich Merz bevorzugt.