Ralph hat geschrieben:Mich stört dabei folgendes: Teilweise wurden Kriegsverbrecher, Kriegstreiber und Profiteure in der frühen Bundesrepublik sehr milde behandelt: Krupp, Flick, Speer, Globke. Deren Schuld wiegt sehr stark.
Demgegenüber werden jetzt damals junge Männer angeklagt, die keinerlei Kommandogewalt hatten (bloße Befehlsempfänger), die sich mMn auf Befehlsnotstand berufen können. Richter urteilen, die diese Zeit nicht miterlebt haben, die Beweislage ist oft lückenhaft und wird auf Erinnerungen gestützt, die nach 70 Jahren nicht mehr genau sein können.
Es gibt keine Gleichheit im Unrecht ja, aber diese Tendenz betrachte ich doch kritisch. Die Chance, mit den Mitteln der Justiz, diese Verbrechen aufzuarbeiten und ein Stück weit Gerechtigkeit zu schaffen, wurde vor 40 Jahren vertan.
Das ist alles richtig, nur kann man die Vergangenheit nicht mehr ändern. Wir hatten im 68-er Thread die private Auseinandersetzung zwischen den Generationen thematisiert. Gerichtsprozesse sind langwierig und teuer.
Im Grunde hätte man die kompletten, beteiligten 1-2 Generationen einbeziehen müssen. Nicht vor Gerichten aber in einer offenen, verbalen Auseinandersetzung. Viele aus der betroffenen Generation hatten mit dieser Art der Auseinanderstzung aber Probleme, nicht weil sie bes. schuldig waren, sondern weil sie es nicht gelernt hatten im totalitären NS-Staat.
Ich weiß nicht genau, wie die südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommissionen heute beurteilt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wahrheits- ... kommissionSie sind eine neuere Erfindung, damals war man in D noch nicht soweit. Für die DDR-Vergangenheit könnte man evtl. noch von Südafrika lernen.