von Barbarossa » 26.04.2010, 06:34
Jetzt mal eine Frage von mir:
Wie scharf darf z. B. das Finanzamt gegen Bürger vorgehen, die dort Steuerschulden haben, wo aber eindeutig bekannt ist, daß diese vom Schuldner nicht sofort zu begleichen sind?
Die Prozedur in einem solchen Fall ist ja anscheinend der, daß ein Vollstreckungsbeamter geschickt wird, der dann in dessen Wohnung nach Wertgegenständen oder Geld sucht.
Gewährt der Schuldner dem Beamten keinen Einlaß, erwirkt das Finanzamt beim Amtsgericht eine Durchsuchungsanordnung, mit der eine Wohnung auch zwangsweise geöffnet werden kann. Habe ich alles schon in Dokus im Fernsehen gesehen.
Meine Frage dazu:
In welchem Verhältnis steht diese Prozedur zum Artikel 13 GG, in dem die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert wird und Eingriffe nur durch einen Richter bzw. bei Gefahr im Verzuge gestattet sind?
Jetzt mal eine Frage von mir:
Wie scharf darf z. B. das Finanzamt gegen Bürger vorgehen, die dort Steuerschulden haben, wo aber eindeutig bekannt ist, daß diese vom Schuldner nicht sofort zu begleichen sind?
Die Prozedur in einem solchen Fall ist ja anscheinend der, daß ein Vollstreckungsbeamter geschickt wird, der dann in dessen Wohnung nach Wertgegenständen oder Geld sucht.
Gewährt der Schuldner dem Beamten keinen Einlaß, erwirkt das Finanzamt beim Amtsgericht eine Durchsuchungsanordnung, mit der eine Wohnung auch zwangsweise geöffnet werden kann. Habe ich alles schon in Dokus im Fernsehen gesehen.
Meine Frage dazu:
In welchem Verhältnis steht diese Prozedur zum Artikel 13 GG, in dem die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert wird und Eingriffe nur durch einen Richter bzw. bei Gefahr im Verzuge gestattet sind?