von Der Germane » 14.07.2013, 15:15
dieter hat geschrieben:Der Germane hat geschrieben:dieter hat geschrieben:
Lieber Germane,
Dann doch mindestens 8,50€ oder sicherlich besser 10,50€, damit sie nachher auch eine Rente bekommen können, die höher als die Grundsicherung liegt, war 42 Jahre als Beamter bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen.
Moin Dieter,
vollkommen richtig!
Die eigentliche Diskussion galt dem Mindestlohn und da sind die 8,50 natürlich die auszubezahlende Untergrenze -
Das eigentliche Problem ist das Preisgefüge bei Auftragsvergaben an einzelne Handwerksbetriebe, Industrien usw.
Auftragsnehmer ist/wird derjenige, der (meist) das günstigste Angebot abgibt. Materialien werden oft zum EK (Einkaufspreis) weitergegeben, so daß nur noch an der eigentlichen Arbeit ein Ertrag erzielt wird. Hat man Glück, dann geht man als Auftragsnehmer mit einigen Euronen "Gewinn" heraus, meist jedoch geht es Null auf Null auf.
Das Problem der Preisdrückerei ist bei öffentlichen Bauten wie bei Staat, Stadt, Komunen .. , sowie bei Neubauten im privaten Bereich sehr stark.
Oft geben Auftragnehmer diverse Gewerke an Subunternehmen weiter, die dann nochmals vom eigentlichen Auftragnehmer gedrückt werden.
usw.
Lieber Germane,
warum werden dann viele öffentliche Bauten (Stuttgart 21, Berliner Flughafen, Elbphilharmonie) doppelt so teuer wie vorher im Kostenvoranschlag angegeben wurde
Die Arbeigeber streichen die Gewinne ein und die Arbeitnehmer schauen durch die Röhre.
Genauso ist es bei Aufträgen der Bundeswehr, der Steuerzahler kann dann blechen.
Servus Dieter,
mich würden echt einmal diese Kalkulationen interessieren!!!
Daß Arbeitgeber/Auftragnehmer sich eine goldene Nase verdienen kann schon sein, mit dem eigentlichen Auftrag jedoch niemals - - - -! Vor 20,30 Jahren schon eher -
Leistungsverzeichnisse werden von Ing.-Planungs-Büros usw. erstellt usw.; diese bekommen vom Bauherren diverse Vorgaben, nach denen dann eine Planung erfolgt und ausgeschrieben wird.
Der spätere Auftragnehmer führt nur diese Arbeiten nach LV (Leistungsverzeichnis) aus.
Stehen Änderungen/Erweiterungen im Raum, erfolgt meist ein Nachtragsangebot, bzw. wird nach Aufwand sowie nach den bereits vorhandenen Preisabgaben abgerechnet.
Die eigentlichen Verantwortlichen sind die Bauherrenschaft, die den Bau so niedrig wie möglich kalkulieren lassen und wenn bereits die Bauphase in vollem Gange ist, es kein Zurück mehr gibt, dann die Katze aus dem Sack lassen.
Zahlemann und Söhne ist der Steuerzahler, wer auch sonst.
Am Schluß sind die Auftragnehmer wie Steuerzahler die Looser.
Typisches Beispiel Herbert Frahm - Flughafen:
Defizite in der Brandmeldeanlage, Leitungsverlegung, Elektrik allgemein, Lüftung usw.
Die ausführenden Firmen bekommen von den Planungsbüros genaue Vorgaben, nach denen sich zu richten ist! Das zuständige Planungsbüro für jedes Gewerk hat seine Ing., die für die Bauüberwachung verantwortlich sind.
Wöchentlich ist mindestens ein Besprechungstermin mit Bauherrenschaft, Auftragnehmer und Ing.-Büro der Normalfall.
Es stellt sich dann die Frage, warum diese gravierenden Mängel nicht von Anbeginn der Arbeiten "entdeckt" worden sind und zwar von den Herren Ingenieuren?
Teilabschnitte werden während der Rohbaumaßnahme von dem Ing.-Büro abgenommen, müssen abgenommen worden sein, denn nur dann erhält der Auftragnehmer eine weitere Konozahlung!
Nun ist wieder der Handwerker schuld - hat gepfuscht, Mist gebaut, sich nicht an die Vorschriften gehalten usw. - die eigentlichen Verantwortlichen ziehen sich schön zurück und ein paar Unternehmen mehr müssen Insolvenz anmelden.
Den Firmeninhabern mit ihren GmbH`s kratzt das weniger als den Arbeitnehmern -
Da stinkt es gewaltig zum Himmel!
[quote="dieter"][quote="Der Germane"][quote="dieter"]
Lieber Germane,
Dann doch mindestens 8,50€ oder sicherlich besser 10,50€, damit sie nachher auch eine Rente bekommen können, die höher als die Grundsicherung liegt, war 42 Jahre als Beamter bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen. :wink:[/quote]
Moin Dieter,
vollkommen richtig!
Die eigentliche Diskussion galt dem Mindestlohn und da sind die 8,50 natürlich die auszubezahlende Untergrenze -
Das eigentliche Problem ist das Preisgefüge bei Auftragsvergaben an einzelne Handwerksbetriebe, Industrien usw.
Auftragsnehmer ist/wird derjenige, der (meist) das günstigste Angebot abgibt. Materialien werden oft zum EK (Einkaufspreis) weitergegeben, so daß nur noch an der eigentlichen Arbeit ein Ertrag erzielt wird. Hat man Glück, dann geht man als Auftragsnehmer mit einigen Euronen "Gewinn" heraus, meist jedoch geht es Null auf Null auf.
Das Problem der Preisdrückerei ist bei öffentlichen Bauten wie bei Staat, Stadt, Komunen .. , sowie bei Neubauten im privaten Bereich sehr stark.
Oft geben Auftragnehmer diverse Gewerke an Subunternehmen weiter, die dann nochmals vom eigentlichen Auftragnehmer gedrückt werden.
usw.[/quote]
Lieber Germane,
warum werden dann viele öffentliche Bauten (Stuttgart 21, Berliner Flughafen, Elbphilharmonie) doppelt so teuer wie vorher im Kostenvoranschlag angegeben wurde :?: Die Arbeigeber streichen die Gewinne ein und die Arbeitnehmer schauen durch die Röhre. :roll: Genauso ist es bei Aufträgen der Bundeswehr, der Steuerzahler kann dann blechen. :roll:[/quote]
Servus Dieter,
mich würden echt einmal diese Kalkulationen interessieren!!!
Daß Arbeitgeber/Auftragnehmer sich eine goldene Nase verdienen kann schon sein, mit dem eigentlichen Auftrag jedoch niemals - - - -! Vor 20,30 Jahren schon eher -
Leistungsverzeichnisse werden von Ing.-Planungs-Büros usw. erstellt usw.; diese bekommen vom Bauherren diverse Vorgaben, nach denen dann eine Planung erfolgt und ausgeschrieben wird.
Der spätere Auftragnehmer führt nur diese Arbeiten nach LV (Leistungsverzeichnis) aus.
Stehen Änderungen/Erweiterungen im Raum, erfolgt meist ein Nachtragsangebot, bzw. wird nach Aufwand sowie nach den bereits vorhandenen Preisabgaben abgerechnet.
Die eigentlichen Verantwortlichen sind die Bauherrenschaft, die den Bau so niedrig wie möglich kalkulieren lassen und wenn bereits die Bauphase in vollem Gange ist, es kein Zurück mehr gibt, dann die Katze aus dem Sack lassen.
Zahlemann und Söhne ist der Steuerzahler, wer auch sonst.
Am Schluß sind die Auftragnehmer wie Steuerzahler die Looser.
Typisches Beispiel Herbert Frahm - Flughafen:
Defizite in der Brandmeldeanlage, Leitungsverlegung, Elektrik allgemein, Lüftung usw.
Die ausführenden Firmen bekommen von den Planungsbüros genaue Vorgaben, nach denen sich zu richten ist! Das zuständige Planungsbüro für jedes Gewerk hat seine Ing., die für die Bauüberwachung verantwortlich sind.
Wöchentlich ist mindestens ein Besprechungstermin mit Bauherrenschaft, Auftragnehmer und Ing.-Büro der Normalfall.
Es stellt sich dann die Frage, warum diese gravierenden Mängel nicht von Anbeginn der Arbeiten "entdeckt" worden sind und zwar von den Herren Ingenieuren?
Teilabschnitte werden während der Rohbaumaßnahme von dem Ing.-Büro abgenommen, müssen abgenommen worden sein, denn nur dann erhält der Auftragnehmer eine weitere Konozahlung!
Nun ist wieder der Handwerker schuld - hat gepfuscht, Mist gebaut, sich nicht an die Vorschriften gehalten usw. - die eigentlichen Verantwortlichen ziehen sich schön zurück und ein paar Unternehmen mehr müssen Insolvenz anmelden.
Den Firmeninhabern mit ihren GmbH`s kratzt das weniger als den Arbeitnehmern -
Da stinkt es gewaltig zum Himmel!