Was etwa den Maastrichtvertrag angeht, in absehbarer Zeit sicher nicht, da sich die meisten EU Staaten damit selbst ins Knie schießen würden. Keiner verhängt gegen sich selbst Sanktionen.Barbarossa hat geschrieben:
Genauso wie es Gesetzessicherheit geben muss, muss es auch Vertragssicherheit geben, denn sonst braucht man keine zwischenstaatliche Verträge abschließen. Und auch wenn es noch keine EU-Sanktionen im eigentlichen Sinne gab, heißt das nicht, dass es nie welche geben wird.
Deshalb sind sie bis dato auch alle in Sande verlaufen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Stabilit%C ... Sanktionen
In deinem Link steht ja abschließend:Barbarossa hat geschrieben: Das Instrumentarium existiert nach wie vor.
http://de.wikipedia.org/wiki/Suspendier ... aft#Praxis
Dazu kommt, dass die Suspendierung de facto nicht angewandt wurde.[...] Diese Bestimmung wurde jedoch durch den Vertrag von Lissabon wieder gestrichen.
Der österreichische Fall ist ja auch symptomatisch dafür, wie selektiv und damit nicht nach rechtsstaatliche Kriterien, die EU vorgeht.
Berlusconi hingegen wurde z.B. ebenso geduldet, wie Monti.