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Gaspreis darf nicht allein vom Ölpreis abhängen
Bundesgerichtshof erklärt Klauseln für unwirksam / Politiker sind zufrieden
POTSDAM - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein möglicherweise folgenreiches Urteil zu Gaspreisen gefällt. Die Richter entschieden gestern zugunsten zweier Kläger, dass Versorger ihren Gaspreis nicht allein an die Preisentwicklung beim Heizöl koppeln dürfen. Die Vertragsklauseln würden Kunden unangemessen benachteiligen, so die Richter. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, mit dem Urteil „werden die Preistransparenz und der Wettbewerb auf dem Gasmarkt gefördert“...
Das ist doch mal ein sehr gutes Urteil. Verstanden hab ich den Grund dieser Preiskopplung sowieso noch nie.
Gibt es wahrscheinlich auch keinen.