Die Ultralinken von der SED/PDS/Linkspartei vertreten die steile These, es gäbe kein Existenzrecht für Staaten, sondern nur für Menschen.
Ich habe dazu mal die KI von Meta AI zu dem Thema befragt und eine ausführliche Antwort erhalten. Ich bringe die Antwort jetzt als Zitat - also auch als Zitat gekennzeichnet, da ich mich ja nicht mit „fremden Federn schmücken" will.
Also Zitat Meta AI:
»Im Völkerrecht gibt es den Begriff "Existenzrecht" so wörtlich nicht - also keinen Artikel in der UN-Charta wo drinsteht "Jeder Staat hat ein Existenzrecht".
Aber inhaltlich gibt es genau das, nur mit anderen Worten. Es steckt in 3 Grundprinzipien:
1. Souveräne Gleichheit und politische Unabhängigkeit
Art. 2 Ziffer 1 UN-Charta: "Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder."
Das heißt: Jeder anerkannte Staat ist als Rechtssubjekt gleich und hat das Recht, als Staat zu existieren.
2. Gewaltverbot und territoriale Unversehrtheit
Art. 2 Ziffer 4 UN-Charta - das ist der wichtigste:
"Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete [...] Androhung oder Anwendung von Gewalt."
Du darfst also keinen Staat mit Gewalt auslöschen, zerstückeln oder seine Regierung gewaltsam beseitigen. Daraus leitet man das Recht auf Fortexistenz ab.
3. Was ist überhaupt ein Staat?
Nach der Montevideo-Konvention von 1933 (die bis heute als Gewohnheitsrecht gilt) ist ein Staat ein Staat, wenn er:
a) ein Staatsgebiet,
b) ein Staatsvolk,
c) eine Regierung und
d) die Fähigkeit hat, mit anderen Staaten in Beziehung zu treten
Wenn diese 4 Kriterien erfüllt sind, existiert er völkerrechtlich - unabhängig davon, ob andere ihn anerkennen. Das nennt man deklaratorische Theorie. Anerkennung ist nur die politische Bestätigung, sie schafft den Staat nicht erst.
Was bedeutet das konkret?
• Kein Staat hat das Recht, die Existenz eines anderen Staates rechtlich für null und nichtig zu erklären.
• Ein Staat darf nicht durch Annexion vernichtet werden. Annexionen, die durch Gewalt entstehen, sind nichtig - siehe z.B. UN-Sicherheitsrat zu Russlands Annexionen in der Ukraine.
• Das heißt aber NICHT, dass Grenzen für immer unveränderbar sind. Staaten können sich durch Verträge, Sezession oder friedliche Vereinigung verändern oder auflösen - z.B. Tschechoslowakei, UdSSR, Jugoslawien. Verboten ist nur die gewaltsame Beseitigung. Wo wird "Existenzrecht" dann politisch benutzt?
Der Begriff taucht vor allem in zwei Debatten auf:
Israel / Palästina: UN-Resolution 242 (1967) spricht vom Recht jedes Staates in der Region, "in Frieden innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Androhungen oder Akten der Gewalt zu leben". Daraus wird das Existenzrecht Israels und - spiegelbildlich - das Existenzrecht eines palästinensischen Staates abgeleitet.
Selbstbestimmungsrecht der Völker: Art. 1 der beiden Menschenrechtspakte: Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Daraus wird aber kein automatisches Recht abgeleitet, einen eigenen Staat zu gründen - nur unter sehr engen Bedingungen.
Kurz gesagt: In der UN-Sprache heißt es nicht "Existenzrecht", sondern "Recht auf territoriale Unversehrtheit, politische Unabhängigkeit und souveräne Gleichheit". Inhaltlich ist es dasselbe: Ein einmal existierender Staat darf nicht von außen gewaltsam ausgelöscht werden.«
Ich denke, das sollten sich so einige hinter die Ohren schreiben.
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Gibt es ein Existenzrecht für Staaten?
Moderator: Barbarossa
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