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Apotheken-Ketten bleiben in Deutschland verboten
Europäischer Gerichtshof stärkt der Bundesregierung den Rücken
BRÜSSEL/POTSDAM - Wo Apotheke draufsteht, muss auch ein Apotheker drin sein. Diesen Grundsatz der bundesdeutschen Arzneimittel-Versorgung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in einem lange erwarteten Urteil bestätigt. Das ist ein Rückschlag für Medikamentenhändler-Ketten wie Doc Morris, hinter der der Pharmagroßhändler Celesio steht. „Das ist ein guter Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz“, kommentierte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes ABDA, Fritz Becker, den Richterspruch...
Apotheken-Ketten bleiben in Deutschland verboten
Moderator: Barbarossa
- Barbarossa
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Also für nicht schwerwiegende Krankheiten empfand ich Doc Morris als immer sehr angenehm. Vor kurzem habe ich etwas benötigt und in 3 Apotheken hatten die das nicht sofort da ,aber bei Doc Morris. Zudem ist Doc Morris für mich geografisch besser gelegen als jede Apotheke.
Ich denke jedoch ,dass viele Apotheken sehr kompetent arbeiten und somit auch nicht von der Bildfläche verschwinden dürfen nur wegen Discounter-Apotheken.
Ich denke jedoch ,dass viele Apotheken sehr kompetent arbeiten und somit auch nicht von der Bildfläche verschwinden dürfen nur wegen Discounter-Apotheken.
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Die Discounter-Apotheken werden von denselben Pharmakonzernen wie die klassischen Apotheken beliefert. Was die Produkte betrifft ist kein qualitativer Unterschied erkennbar.MarcoZ hat geschrieben: Ich denke jedoch ,dass viele Apotheken sehr kompetent arbeiten und somit auch nicht von der Bildfläche verschwinden dürfen nur wegen Discounter-Apotheken.
Die Beratung der klassischen Apotheker ist genauso wie auch in Apotheken-Ketten: belanglos, man liest von Verpackung oder Rezept ab. Das kann ich als Nicht-Apotheker auch.
Das ist so nicht ganz richtig.
Wenn ein bestimmtes Medikament verschrieben wird, ist es in der Tat ziemlich egal. Wobei dies nur mit Einschränkungen gilt. Auf den Zetteln steht nur, was schonmal festgestellt wurde. Nicht aber, wie häufig bestimmte Probleme auftraten, in welchen Zusammenhängen, etc.
Geht es aber um Produkte, die man selber kaufen muss, ist eine gute Beratung m.E. Gold wert. Nicht alle Apotheker kennen sich gleich gut aus, welche Produkte angeboten werden und welche Erfahrungswerte es für sie gibt. Ob diese Produkte ggfls. für tierische Familienmitglieder ebenfalls geeignet sind. Dann muss man nicht immer den Veterinär belagern und extra Beratungskosten löhnen.
Aber zum eigentlichen Thema:
Ketten bleiben verboten. Dies ist allerdings absolut bedeutungslos. Doc Morris vertreibt seine Produkte ohnehin über ein Franchisesystem, das von diesem Verbot gar nicht betroffen ist.
Rein rechtlich ist dieses Urteil m.E. unangreifbar.
Aus dem Kopf raus: die Dienstleistungsfreiheit ist sicherlich betroffen, aber für das Gesundheitswesen hat die EG insoweit keine Kompetenz. Vielmehr können nach Art. 152 oder 157 (keine Lust, nachzuschlagen^^) EGV die Mitgliedsstaaten nichtdiskriminierende Verbote zur Sicherung der Volksgesundheit erlassen. Wenn z.B. Frankreich schlagartig den Verbot aller Spirituosen verböte, um alkoholbedingte Erkrankungen zu bekämpfen, wäre dies wohl rechtmäßig.
Wenn ein bestimmtes Medikament verschrieben wird, ist es in der Tat ziemlich egal. Wobei dies nur mit Einschränkungen gilt. Auf den Zetteln steht nur, was schonmal festgestellt wurde. Nicht aber, wie häufig bestimmte Probleme auftraten, in welchen Zusammenhängen, etc.
Geht es aber um Produkte, die man selber kaufen muss, ist eine gute Beratung m.E. Gold wert. Nicht alle Apotheker kennen sich gleich gut aus, welche Produkte angeboten werden und welche Erfahrungswerte es für sie gibt. Ob diese Produkte ggfls. für tierische Familienmitglieder ebenfalls geeignet sind. Dann muss man nicht immer den Veterinär belagern und extra Beratungskosten löhnen.
Aber zum eigentlichen Thema:
Ketten bleiben verboten. Dies ist allerdings absolut bedeutungslos. Doc Morris vertreibt seine Produkte ohnehin über ein Franchisesystem, das von diesem Verbot gar nicht betroffen ist.
Rein rechtlich ist dieses Urteil m.E. unangreifbar.
Aus dem Kopf raus: die Dienstleistungsfreiheit ist sicherlich betroffen, aber für das Gesundheitswesen hat die EG insoweit keine Kompetenz. Vielmehr können nach Art. 152 oder 157 (keine Lust, nachzuschlagen^^) EGV die Mitgliedsstaaten nichtdiskriminierende Verbote zur Sicherung der Volksgesundheit erlassen. Wenn z.B. Frankreich schlagartig den Verbot aller Spirituosen verböte, um alkoholbedingte Erkrankungen zu bekämpfen, wäre dies wohl rechtmäßig.
sic transit gloria mundi
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