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Freitags-Rätsel: Was ein Beamter beachten sollte um trotz zweier begangener Morde Pensionsansprüche nicht zu gefährden…

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Moderator: Barbarossa

Skeptik
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Beiträge: 581
Registriert: 06.06.2022, 17:50

1. Er sollte diese Morde nicht auf deutschem Staatsgebiet ausführen.

2. Damit vermeidet er ein Urteil vor einem deutschen Gericht.

3. Unbedingt die Morde aus privaten Motiven heraus ausführen.

4. Bei Beachtung dieser Punkte wird ein deutsches Gericht keinen
Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung
feststellen können.

Das ist nun mal für ein deutsches Gericht Grundvorraussetzung
dafür, dem Beamten seine erarbeitete Pension zuzusprechen.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschl ... t-100.html

Deutsches Recht ist mir mehr als rätselhaft. Und mehr noch: Jura als Berufswunsch.
repo
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Beiträge: 135
Registriert: 27.03.2025, 07:27

In diesem Zusammenhang empfehle ich die einstigen Veröffentlichungen zu der Hinterbliebenen -Rente von Freislers Witwe.
Skeptik
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Beiträge: 581
Registriert: 06.06.2022, 17:50

Und da geschah mehr als „nur“ ein Doppelmord:

...In welchem Umfang Witwen prominenter nationalsozialistischer Verbrecher wie Roland Freisler oder Reinhard Heydrich in den Genuss von Versorgungsleistungen durch den deutschen Staat kamen, zählt spätestens seit 1955 zu jenen historischen Tatbeständen, die noch beim treuesten Verfassungspatrioten Zweifel am Verstand dieser Republik nähren können.

www.spiegel.de/politik/sie-soll-alles-e ... text=issue
Marianne E.
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Registriert: 13.04.2019, 16:51

Unabhängig von dem Ekel, der durch einige Nazi-Erben verursacht wurde, gilt folgendes:
Das Rentenrecht und das Pensionsrecht (Beamtenrecht) haben mit dem Strafrecht nicht das Mindeste zu tun. Bei diesen Ansprüchen handelt es sich um erarbeitete bzw. erworbene Versicherungsleistungen. Dazu gehören auch die Hinterbliebenenrenten.

Die Einzahlungen zur Rentenversicherung sind gewissermaßen Einzahlungen auf ein "Sparbuch".
Der Erwerb von Leistungen für Beamte erfolgt nach dem Pensionsgesetz. Dieses sieht bei Fehlverhalten zwar Kürzungen vor, aber nicht eine vollständige Streichung.
Bei beiden Versicherungsleistungen sind Pfändungen möglich, auch bei den Erben.

Und dann? Warum sollen die hinterbliebenen Ehefrauen denn für die Untaten ihres Mannes bestraft werden? Das wäre im übertragenen Sinne ja Sippenhaft. Gab es bei den Nazis. Oder geht es ganz generell gerne gegen Frauen?
Skeptik
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Beiträge: 581
Registriert: 06.06.2022, 17:50

Nein, nein, mitnichten, liebe Marianne! Die Zeiten ändern sich zum Glück. Auch wir Männer dürfen ja Hoffnung schöpfen. So manche tüchtige Ehefrau hat in den letzten Jahrzehnten erfolgreich als Beamtin daran gewirkt, ihre evtl. hinterbliebenen Männer nicht schutz- und mittellos zurückzulassen. Und evtl. Kürzungen wg. deren Fehlverhalten werden wir naturgemäß wie gewohnt tapfer ertragen.
repo
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Beiträge: 135
Registriert: 27.03.2025, 07:27

In den verfluchten 12 Jahren gab es in Württemberg 2 führende Nazis.
Sie konnten sich leiden wie die Zahnschmerzen, eine Konstellation, die ihr "Chef" besonders bevorzugte.
Der eine war Gauleiter, er beging in den letzten Tagen des 3. Reichs Selbstmord im Bregenzer Wald, als sich die Alpenfestung als Schimäre erwies.
Der Ministerpräsident und Kultminister kam 4 Jahre bis 1949 in ein franz. Internierungslager. In der Entnazifizierung als Hauptschuldiger eingestuft. Nach Entlassung eine "Unterhaltsbeihilfe" und ab 1951 auf dem Gnadenweg die Pension als Studienrat, der er vor seiner Nazikarriere auch war.

Man kriegt Zweifel an so manchem.
Andererseits, was passiert mit den Rentenpunkten, die ein Mörder zuvor und evtl. danach in der Rentenversicherung erworben hat?
Hab ich mir bisher noch nie Gedanken gemacht.
Aber die bleiben vermutlich doch auch erhalten.
Skeptik
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Beiträge: 581
Registriert: 06.06.2022, 17:50

repo hat geschrieben: 12.09.2025, 09:30 Man kriegt Zweifel an so manchem.
Das sagt KI dazu:
Eine Person, die in Deutschland einen Mord begangen und eine entsprechende Strafe verbüßt hat, behält ihre Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung, da es keine gesetzliche Regelung gibt, die zur Entziehung von Rentenansprüchen führt, wenn jemand inhaftiert ist oder verurteilt wurde. Lediglich bei Beamten kann ein Urteil wegen einer vorsätzlichen Straftat durch ein deutsches Gericht zum Verlust der Pension führen.

Um seine Pension zu sichern sollte ein Beamter also bei einem Mord unbedingt die Punkte beachten, die ich aufgeführte habe.
repo
Mitglied
Beiträge: 135
Registriert: 27.03.2025, 07:27

Bei Selbständigen gibt es betreffend die Altersversorgung auch manches zu beachten.
Oftmals wird nicht in die gesetzliche eingezahlt, sondern in Lebensversicherungen,
kommt die Firma dann in eine Schieflage greifen sich die Banken sehr schnell die Lebensversicherungen.
Da wurde schon öfter ruckizucki aus einem "Großverdiener" ein Harz4-Empfänger.
Denn da wird nicht "nur" gekürzt, da ist alles weg.

An die Rentenansprüche kommt keiner ran.
Marianne E.
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Beiträge: 1945
Registriert: 13.04.2019, 16:51

repo hat geschrieben: 12.09.2025, 11:13 Bei Selbständigen gibt es betreffend die Altersversorgung auch manches zu beachten.
Oftmals wird nicht in die gesetzliche eingezahlt, sondern in Lebensversicherungen,
kommt die Firma dann in eine Schieflage greifen sich die Banken sehr schnell die Lebensversicherungen.
Da wurde schon öfter ruckizucki aus einem "Großverdiener" ein Harz4-Empfänger.
Denn da wird nicht "nur" gekürzt, da ist alles weg.

An die Rentenansprüche kommt keiner ran.
Dabei wäre vielleicht auch zu bedenken, dass bei einem Totalcrash des Finanz- und Wirtschaftswesen (Urgroßeltern und die davor haben es erlebt) die staatlich organisierte Rentenversicherung vielleicht wenig, aber immer zahlt. Auch dann, wenn alle Versicherungen in die Knie gegangen sind.

Diese Erwähnung greift vielleicht etwas zu kurz, aber es gibt für jeden die Möglichkeit, das Detailgenau zu recherchieren. Soll ich? Das dauert dann.
repo
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Registriert: 27.03.2025, 07:27

Marianne E. hat geschrieben: 12.09.2025, 12:04 ./.
Dabei wäre vielleicht auch zu bedenken, dass bei einem Totalcrash des Finanz- und Wirtschaftswesen (Urgroßeltern und die davor haben es erlebt) die staatlich organisierte Rentenversicherung vielleicht wenig, aber immer zahlt. Auch dann, wenn alle Versicherungen in die Knie gegangen sind.
./.
Meine ständigen Worte im Familienkreis, macht, was ihr für richtig haltet, aber bloß nicht aus der Rentenversicherung raus. Kauft Aktien usw. zahlt nicht so viel in die Rentenversicherung, aber haltet sie immer aufrecht.
Denn ALLE verhungern lassen, geht nicht.
Skeptik
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Wahre Worte eines verantwortungsvollen Familienoberhauptes! :thumbup: :wave:
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