Buback-Mord 1977 durch RAF: Verena Becker zu 4 Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord verurteilt

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Moderator: Barbarossa

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Balduin
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Verena Becker, ehemalige RAF-Terroristin, wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart zu 4 Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord an Siegfried Buback verurteilt. Siegfried Buback wurde am 07. April 1977 vom RAF-Kommando "Ulrike Meinhof" ermordet - wer den Generalbundesanwalt getötet hat, konnte bis heute nicht festgestellt werden.

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Das Oberlandesgericht Stuttgart - Bild von Tresckow (Own work) [GFDL or CC-BY-3.0], via Wikimedia Commons

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He has called on the best that was in us. There was no such thing as half-trying. Whether it was running a race or catching a football, competing in school—we were to try. And we were to try harder than anyone else. We might not be the best, and none of us were, but we were to make the effort to be the best. "After you have done the best you can", he used to say, "the hell with it". Robert F. Kennedy - Tribute to his father
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dieter
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Sie saß schonmal lebenlänglich, jetzt nochmal vier Jahre ohne ihr den Mord an Buback nachweisen zu können. Was soll dieses Rachbedüfnis wegen eines im Jahre 1977 begangenen Mordes :?:
Mein Großvater mütterlicherseits wurde 1945 von einem amerik. Captain umgebracht, weil er Nazi war, aber keinen etwas getan hatte. Der Captain Speelman wurde versetzt und meine Mutter mußte wochenlanng kämpfen, um den Leichnam freizubekommen. :evil:
Er wurde sogar nach seinem Tod noch von der Spruchkammer entnazifiert und als Mitläufer eingestuft. :roll:
So gerecht ist unsere Welt, die Eine wir nach lebenlanger Haft nochmal für vier jahre verurteilt, der Andere wird nach seiner Tat nur versetzt. Ich kann deshalb das ständige Insistieren nach 35 jahren nicht verstehen. :oops:
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
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Barbarossa
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Also ich finde das richtig, daß Mord in Deutschland nicht verjährt. Warum soll jemend, der als 20-jähriger einen Mord begeht, aber nicht sofort gefasst wird, mit 55 dafür nicht auch noch verurteilt werden können, wenn ihm die Tat dann erst nachgewiesen werden kann?
Nö, ich finde es richtig und gut.
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Balduin
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So kann man doch nicht argumentieren, dieter?! Wir leben in einem Rechtsstaat. Sie wurde wegen einer anderen Tat zu lebenslanger Haft verurteilt. Mit neuer Technik konnte 2007 festgestellt werden, dass sie wahrscheinlich an der Tat beteiligt war - niemand hat behauptet, sie hätte geschossen - deshalb auch der Schuldspruch wegen Beihilfe! Ich möchte dir nur kurz deine Argumentation anhand eines Extrembeispiels veranschaulichen: Ein Kinderschänder, der 2 Kinder tötete, wurde wegen Mordes an dem einen Kind zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach 30 Jahren kann mit Hilfe neuer Technik die DNA des Täters zweifelsfrei festgestellt werden... Du würdest ihn also nicht wieder verurteilen? Der Mord ist ja immerhin schon 30 Jahre her...
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dieter
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Barbarossa hat geschrieben:Also ich finde das richtig, daß Mord in Deutschland nicht verjährt. Warum soll jemend, der als 20-jähriger einen Mord begeht, aber nicht sofort gefasst wird, mit 55 dafür nicht auch noch verurteilt werden können, wenn ihm die Tat dann erst nachgewiesen werden kann?
Nö, ich finde es richtig und gut.
Lieber Barbarossa,
Frau Becker ist nicht wegen Mordes verurteilt woren, das konnte man ihr nicht nachweisen, sondern wegen Beihilfe zum Mord. das ist wohl ein Unterschied. :roll: Übrigends Herr Buback hat am 11.4.1940, wir waren noch an allen Fronten siegreich, einen Aufnahmeantrag bei der Nazipartei gestellt und ist zum 1.7.1940 aufgenommen worden. :wink:
Zuletzt geändert von dieter am 07.07.2012, 13:53, insgesamt 1-mal geändert.
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dieter
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rfon hat geschrieben:So kann man doch nicht argumentieren, dieter?! Wir leben in einem Rechtsstaat. Sie wurde wegen einer anderen Tat zu lebenslanger Haft verurteilt. Mit neuer Technik konnte 2007 festgestellt werden, dass sie wahrscheinlich an der Tat beteiligt war - niemand hat behauptet, sie hätte geschossen - deshalb auch der Schuldspruch wegen Beihilfe! Ich möchte dir nur kurz deine Argumentation anhand eines Extrembeispiels veranschaulichen: Ein Kinderschänder, der 2 Kinder tötete, wurde wegen Mordes an dem einen Kind zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach 30 Jahren kann mit Hilfe neuer Technik die DNA des Täters zweifelsfrei festgestellt werden... Du würdest ihn also nicht wieder verurteilen? Der Mord ist ja immerhin schon 30 Jahre her...
Lieber rfon,
sie ist nicht wegen Mordes sondern wegen Beihilfe verurteilt worden. Nur um die persönlichen Rachegefühle der Familie Buback zu befriedigen wird sie nun nochmal wegen Beihilfe verurteilt. :evil:
Übrigends der Captain der meinen Opa ermordert hat, wurde einfach versetzt unter den Umständen die ich oben schon beschrieben habe. Kein Urteil nichts, gleiches recht für alle. Übrigends Herr Buback war seit 1.7.1940 in der Nazipartei, von einem Entnazifizierungsverfahren ist nichts bekannt, mein Opa auch und der wurde noch nach seinem Tod entnazifiziert und als Mitläufer eingestuft. :oops:
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Barbarossa
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dieter hat geschrieben:Lieber Barbarossa,
Frau Becker ist nicht wegen Mordes verurteilt woren, das konnte man ihr nicht nachweisen, sondern wegen Beihilfe zum Mord. das ist wohl ein Unterschied. :roll: Übrigends Herr Buback hat am 11.4.1940, wir waren noch an allen Fronten siegreich, einen Aufnahmeantrag bei der Nazipartei gestellt und ist zum 1.7.1940 aufgenommen worden. :wink:
Das ist aber noch lange kein Grund, jemanden einfach zu ermorden. Genau das haben die RAF-Terroristen aber getan und stehen noch heute dazu. Würde man die Zeit zurückdrehen, würden sie wieder genau so handeln. Ich hoffe, du verstehst, daß ich mit solchen Leuten kein Mitleid haben kann.
Die Tat "Beihilfe zum Mord" wurde jetzt erst nachweisbar und mußte deswegen abgeurteilt werden. Ich hoffe doch sehr, du bezeichnest bestimmte Ereignisse nicht auch als "Siegerjustiz". Das Argument der sogenannten "Siegerjustiz" ist ein propagandistisches SED-Argument und entbehrt somit jeder Objektivität.
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dieter
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Barbarossa hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:Lieber Barbarossa,
Frau Becker ist nicht wegen Mordes verurteilt woren, das konnte man ihr nicht nachweisen, sondern wegen Beihilfe zum Mord. das ist wohl ein Unterschied. :roll: Übrigends Herr Buback hat am 11.4.1940, wir waren noch an allen Fronten siegreich, einen Aufnahmeantrag bei der Nazipartei gestellt und ist zum 1.7.1940 aufgenommen worden. :wink:
Das ist aber noch lange kein Grund, jemanden einfach zu ermorden. Genau das haben die RAF-Terroristen aber getan und stehen noch heute dazu. Würde man die Zeit zurückdrehen, würden sie wieder genau so handeln. Ich hoffe, du verstehst, daß ich mit solchen Leuten kein Mitleid haben kann.
Die Tat "Beihilfe zum Mord" wurde jetzt erst nachweisbar und mußte deswegen abgeurteilt werden. Ich hoffe doch sehr, du bezeichnest bestimmte Ereignisse nicht auch als "Siegerjustiz". Das Argument der sogenannten "Siegerjustiz" ist ein propagandistisches SED-Argument und entbehrt somit jeder Objektivität.
Lieber Barbarossa,
es bestand, trotzdem er ein Nazi war, kein Grund Herrn Buback zu ermorden aber genauso Kein Grund meinen Opa umzubringen. Mord ist Mord. Was soll eine Siegerjustiz sein, die RAF vertritt kein Land sondern nur sich selbst. Ich finde es trotzdem schäbig, da man ihr den Mord nicht nachweisen konnte, sie nun noch vier Jahre lang sitzen zu lassen, nur weil man den Herrn Buback junior dienstbar sein wollte. :roll:
So ist das eben im Leben, der eine Nazi wird 1945 umgebracht und der andere erreicht die höchsten Stellen im Lande. :wink:
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Balduin
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Dass DNA-Spuren gefunden wurden, ist dir egal?
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Barbarossa
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dieter hat geschrieben:...So ist das eben im Leben, der eine Nazi wird 1945 umgebracht und der andere erreicht die höchsten Stellen im Lande. :wink:
Ungerechtigkeiten gibt es überall. Und gerade 1945 hätte man in den USA oder Großbritannien niemanden erklären können, warum man einen eigenen Offizier vor Gericht stellt, "nur" weil er einen "Nazi" getötet hat. Andererseits wurde mit den sogenannten "Persil-Scheinen" auch viel Schindluder getrieben. Da hielten alle zusammen, verhalf sich gegenseitig zu einem solchen Schein und keiner sprach mehr drüber. Es war eine schlimme Zeit. Ich bin schon froh, daß ich erst 22 Jahre danach geboren bin, wenn auch in der DDR...
:wink:
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dieter
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Ralph hat geschrieben:Dass DNA-Spuren gefunden wurden, ist dir egal?
Lieber Ralph,
mir ist nichts egal. Wo wurden die DNA-Spuren gefunden :?: Sie saß schon lebenlänglich und 13 Jahre, weil sie bei der Terrororganisation war. :wink:
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dieter
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Barbarossa hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:...So ist das eben im Leben, der eine Nazi wird 1945 umgebracht und der andere erreicht die höchsten Stellen im Lande. :wink:
Ungerechtigkeiten gibt es überall. Und gerade 1945 hätte man in den USA oder Großbritannien niemanden erklären können, warum man einen eigenen Offizier vor Gericht stellt, "nur" weil er einen "Nazi" getötet hat. Andererseits wurde mit den sogenannten "Persil-Scheinen" auch viel Schindluder getrieben. Da hielten alle zusammen, verhalf sich gegenseitig zu einem solchen Schein und keiner sprach mehr drüber. Es war eine schlimme Zeit. Ich bin schon froh, daß ich erst 22 Jahre danach geboren bin, wenn auch in der DDR...
:wink:
Lieber Barbarossa,
das ist so. Siehe Abu Greib oder My Lai.Mein Opa bekam keinen Persilschein, sondern wurde nach seinem Tode noch entnazifiziert und als Mitläufer eingestuft. Mord bleibt Mord und das gilt auch für Offiziere. :oops:
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