Ex-Geiseln müssen Kosten für ihre Befreiung selbst zahlen

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Barbarossa
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Ex-Geiseln müssen für Befreiungskosten aufkommen

Leipzig (dpa) - Im Ausland entführte Deutsche müssen die Kosten für ihre Befreiung grundsätzlich selbst zahlen. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Das Gericht wies die Klage von Reinhilt Weigel (36) ab, die 2003 nach zehn Wochen in der Gewalt kolumbianischer Rebellen im Norden des Landes freigekommen war. Die Bundesrepublik hatte von Weigel danach 12 640,05 Euro für einen Hubschrauberflug aus dem Rebellengebiet in die kolumbianische Hauptstadt Bogota verlangt. Das Konsulargesetz sei auch in solchen Extremfällen eine ausreichende Grundlage für finanzielle Rückforderungen, entschied der 7. Senat des Gerichts.

Weigel reagierte enttäuscht auf den Urteilsspruch. Sie wisse nicht, wie sie das Geld aufbringen solle. "Ich arbeite, ich verdiene - aber ich bin kein Krösus", sagte die 36-Jährige, die inzwischen in Chamonix (Frankreich) lebt. "Mein Leben ist für die nächsten Jahre ruiniert." Wegen Rückenproblemen, die sie seit ihrer Geiselhaft plagten, könne sie nur Teilzeit als Physiotherapeutin arbeiten...
weiter lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... ommen.html

Mit anderen Worten:

Vorsicht!
Wer wenig Geld hat, sollte sich genau überlegen, ob er sich von seiner Geiselnahme befreien läßt...

:evil:
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elysian
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Umgekehrt stellt sich aber die Frage, warum jemand nicht für das Risiko einer Entführung aufkommen sollte, wenn sich diese Person in voller Kenntnis dieses Risikos ohne triftigen Grund in jenes Gebiet begibt.
sic transit gloria mundi
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Barbarossa
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elysian hat geschrieben:Umgekehrt stellt sich aber die Frage, warum jemand nicht für das Risiko einer Entführung aufkommen sollte, wenn sich diese Person in voller Kenntnis dieses Risikos ohne triftigen Grund in jenes Gebiet begibt.
Na ja, aber entführt werden kann man als Urlauber eigentilch überall und zwar auch in Ländern, die als relativ sicher gelten, wie z. B. Ägypten: http://www.tagesschau.de/ausland/touristen102.html . Und wenn du dann entführt wirst, sollst du für deine Befreiung auch noch bezahlen... ?
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MarcoZ
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Interessantes Thema , aber werden denn wirklich so viele Deutsche entführt?
Wenn sich jemand wissentlich in Gefahr bringt müsste man das aber auch auf weiter Bereiche erweitern z.B.Krankheiten oder gefährliche Tiere oder weiß ich.
Ich würde aber elysian zustimmen.
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Barbarossa
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Wenn sich jemand wissentlich in Gefahr bringt, dann ist das ja auch was anderes - z. B. die Kreuzfahrten, die es heute immer noch im Indischen Ozean vor der Ostafrikanischen Küste gibt und die anscheinend auch noch nachgefagt werden. Da muß man wohl davon ausgehen, daß solche Touristen auf Abenteuer aus sind...
:roll:

Außerdem gibt es ja Warnungen des Deutschen Auswärtigen Amtes, in welche Länder man lieber nicht reisen sollte. Aber wie gesagt - vor einer eventuellen Entführung ist man eigentlich nirgens sicher. Ich habe auch noch nicht gehört, wenn jemand hier in Deutschland entführt wurde, daß er da etwas bezahlen mußte. Schließlich ist ja die Bekämpfung von Verbrechen die Hauptaufgabe der Polizei.

Da fällt mir gerade noch ein:
Wie ist das eigentlich, wenn man im Auslandsurlaub krank wird?
Übernimmt die Rückführung eines Partienten nicht die Krankenkasse?
--> Hab gerade nachgelesen, man muß sich zusätzlich versichern - ok.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... erung.html
Die Rückführung einer befreiten Geisel (sofern sie also vorgesorgt haben) müßte man in diesem Fall genau so wie eine Krankheit handhaben, denn schließlich stehen sie ja mindestens unter Schock.
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