Der für die Deutsche Islam Konferenz zuständige Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Kerber (CDU), hat eine Moscheesteuer, ähnlich der Kirchensteuer, zur Diskussion gestellt, um die Moscheen von ausländischer Finanzierung und ausländischen Imamen unabhängig zu machen.
Was zunächst wie ein vernünftiger Vorschlag klingt, wirft aber eine Reihe von Problemen auf. Darauf hat auch die Berliner Moschee-Gründerin Seyran Ates hingewiesen und sich gegen eine solche Steuer ausgesprochen. So müssten die Islam-Verbände zu Körperschaften öffentlichen Rechts erklärt werden. Gleichwohl sieht auch Ates das Problem der Finanzierung und damit Abhängigkeit vom Ausland. Über eine sowieso im Islam verankerte Spendenfinanzierung könne dies aber auch gelöst werden.
(Warum wurde das bisher nicht so gemacht?)
Außerdem sind die Moscheen nicht so straff organisiert, wie etwa die christlichen Kirchen in Deutschland.
Fest steht, dass laut Grundgesetz eine solche Steuer nicht staatlich verordnet werden kann, da die Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten und zu ordnen haben. Dies kann nur auf freiwilliger Basis geschehen.
Quellen:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 60912.html
https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... 60843.html
Meines Erachtens widerspricht sowohl die Kirchensteuer, wie auch eine eventuelle Moscheesteuer dem Prinzip der Trennung von Kirche und Staat und ist ohnehin abzuschaffen bzw. eben nicht einzuführen.