Wieder ein Fall deutscher Kuscheljustiz ?
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
In der Presse stand: "Milde Strafe für Vergewaltiger. Nori N. bekommt 7 Jahre und 3 Monate für Sex-Verbrechen im Ihme-Zentrum".
Was war geschehen ? Am 29.7.2015 hat Nori N. nachts um 3Uhr eine 20jährige Schwangere in eine Nische beim Ihme-Zentrum (Hannover) gezogen und die Frau mit brutaler Gewalt (u.a. Schläge ins Gesicht) über 2 Stunden malträtiert und sie währenddessen vergewaltigt. Dem Angeklagen war bewußt, daß die Frau schwanger war, weil er sie vorher komplett entkleidete und ihr über den Bauch strich.
Auf eine Vergewaltigung im besonders schweren Fall steht ein Strafmaß von 5- 15 Jahren. Hier sprach der Richter aber nur 7 Jahre und 3 Monate aus, wobei er noch eine andere Bewährungsstrafe (Verprügelung einer Frau in NRW) mit 1 Jahr und 7 Monaten anrechnete !!!
![Crazy :crazy:](./images/smilies/icon_crazy.gif)
In der Urteilsbegründung der 18.Kammer des Landgerichts hieß es: "Der Angeklagte steht, auch wenn er nicht geständig ist, zu seiner Verantwortung". Was ist denn das für ein Blödsinn ? Nori N. hatte behauptet, daß er betrunken und bekifft war und somit mußte das Opfer vor Gericht aussagen. Also kein Geständnis, das man mildernd hätte werten können. Wieso steht er dann zu seiner Tat ?
![Shocked :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Ferner zog Richter Löhr noch eine weitere Strafmilderung in Betracht: Die Tat liege lange zurück und Nori wurde erst im Herbst 2016 in Belgien gefaßt und er sei auch nicht einschlägig vorgestraft. Hallo ? Was ist mit der anderen Körperverletzung ??? Ah, da gab es nur Bewährung.....
![Lol, No :lolno:](./images/smilies/icon_lolno.gif)
Aber jetzt muß doch noch etwas zu finden sein.....ach ja, das Gericht wertete die Fluchterfahrung als strafmildernd und weil er sich in Libyen in Gewalt des IS befunden habe.
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Sein Anwalt Philipp Kaiser: "Mein Mandant ist psychisch krank." Ach ja, einfach schnell in eine Entzugsklinik einweisen und schon hat sich alles erledigt.
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Die Staatsanwältin hatte 10 Jahre und 2 Monate beantragt....hoffentlich geht sie in Revision.
Bei solchen Richtern lachen sich doch Straftäter schlapp.......es wird anscheinend solange gesucht, bis man den Täter strafmildernd verurteilen kann. Denkt auch mal jemand an das Opfer ? Sie hatte sich wohl auch einen Arm gebrochen und später doch gesunde Zwillinge zur Welt gebracht (wenn ich mich recht erinnern kann). Aber bevor sie sich von dem Vergewaltiger befreien konnte, mußte sie doch Todesängste ausgestanden haben ? Da kannte Nori keine Gnade....
Warum gibt es in so einem Fall nicht einmal die Höchststrafe von 15 Jahren ? Was hätte er noch alles machen müssen, damit es dazu gekommen wäre ? Gibt es überhaupt die Höchsstrafe oder existiert sie nur auf dem Papier ?
![Shocked :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)