Hier weiter lesen: http://www.tagesspiegel.de/politik/;art771,2632539Klagen gegen Polen gescheitert
Straßburg - Die umstrittene Vertriebenenorganisation Preußische Treuhand ist mit ihren Beschwerden gegen Polen vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gescheitert. Wie ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag mitteilte, wurden die Schadenersatzansprüche deutscher Vertriebener für unzulässig erklärt. Das Gleiche gelte auch für den Vorwurf einiger Kläger, Polen habe mit den Vertreibungen am Ende des Zweiten Weltkriegs gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens und gegen das Folterverbot verstoßen. Damit wird der Fall von dem Gericht nicht weiter geprüft.
Der Gerichtshof verwies darauf, dass Polen die Europäische Menschenrechtskonvention erst 1994 ratifiziert hat. Klagen über Konfiszierungen im Jahr 1945 seien damit unzulässig. Zu den Beschwerden über Verstöße gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens und das Folterverbot merkte der Gerichtshof an, etwaige Menschenrechtsverletzungen im Jahr 1945 könnten nicht dem heutigen polnischen Staat angelastet werden.
Klage deutscher Heimatvertriebener in Straßburg gescheitert
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