von Marianne E. » 14.07.2019, 15:12
Zur Kirchensteuer vorweg eine Feststellung:
Mitglied in einer christlichen Religionsgemeinschaft kann man freiwillig werden; ebenso freiwillig kann man wieder austreten. Ist man aber Mitglied einer der nachstehenden Gemeinschaften, ist man gesetzlich verpflichtet, Kirchensteuer zu bezahlen.
Die christlichen Religionsgemeinschaften 'Römisch-Katholische Kirche', 'Alt-Katholiken' und die 'Evangelische Kirche' lassen derzeit ihre Kirchensteuer über die jeweils zuständigen Finanzämter erheben. Für den Verwaltungsaufwand erhält der Staat eine Entschädigung in Höhe von zwei bis vier Prozent der Kirchensteuer.
Andere christliche Religionsgemeinschaften, z. B. die Apostolischen Gemeinschaften oder die Zeugen Jehovas sind eingetragene Vereine und finanzieren sich durch freiwillige Spenden. Orthodoxe Gemeinschaften finanzieren sich zwar auch durch Spenden, aber nur durch die jeweiligen Kirchen.
Zur Moscheesteuer:
Um nun eine Moscheesteuer näher zu beleuchten, müsste man zuerst den Islam den verschiedenen Religionsgemeinschaften zuordnen. Es gibt weltweit über 1,7 Milliarden Anhänger des Islam, die zu folgenden Gemeinschaften gehören:
Sunniten 1,4 Milliarden, davon in Deutschland etwa 2,6 Millionen
Schiiten geschätzt zwischen 255 - 400 Millionen
Ismailiten etwa 18 Millionen, die in mehr als 25 Staaten leben
Charidschiten ca. 2 Millionen
Alawiten etwa 3 Millionen, davon in Deutschland etwa 70.000
Aleviten Schätzungen gehen von 10-12 Millionen bis zu mehr als 20 Millionen aus,
davon in Deutschland etwa 500.000
Für die Einführung einer Moscheesteuer müssten die Mitglieder den einzelnen Religionsgemeinschaften präzise zugeordnet werden, um dann die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Dafür sehe ich weder eine Bereitschaft bei Politik und Verwaltung, schon gar nicht bei den muslimischen Verbänden.
Zur Kirchensteuer vorweg eine Feststellung:
Mitglied in einer christlichen Religionsgemeinschaft kann man freiwillig werden; ebenso freiwillig kann man wieder austreten. Ist man aber Mitglied einer der nachstehenden Gemeinschaften, ist man gesetzlich verpflichtet, Kirchensteuer zu bezahlen.
Die christlichen Religionsgemeinschaften 'Römisch-Katholische Kirche', 'Alt-Katholiken' und die 'Evangelische Kirche' lassen derzeit ihre Kirchensteuer über die jeweils zuständigen Finanzämter erheben. Für den Verwaltungsaufwand erhält der Staat eine Entschädigung in Höhe von zwei bis vier Prozent der Kirchensteuer.
Andere christliche Religionsgemeinschaften, z. B. die Apostolischen Gemeinschaften oder die Zeugen Jehovas sind eingetragene Vereine und finanzieren sich durch freiwillige Spenden. Orthodoxe Gemeinschaften finanzieren sich zwar auch durch Spenden, aber nur durch die jeweiligen Kirchen.
Zur Moscheesteuer:
Um nun eine Moscheesteuer näher zu beleuchten, müsste man zuerst den Islam den verschiedenen Religionsgemeinschaften zuordnen. Es gibt weltweit über 1,7 Milliarden Anhänger des Islam, die zu folgenden Gemeinschaften gehören:
Sunniten 1,4 Milliarden, davon in Deutschland etwa 2,6 Millionen
Schiiten geschätzt zwischen 255 - 400 Millionen
Ismailiten etwa 18 Millionen, die in mehr als 25 Staaten leben
Charidschiten ca. 2 Millionen
Alawiten etwa 3 Millionen, davon in Deutschland etwa 70.000
Aleviten Schätzungen gehen von 10-12 Millionen bis zu mehr als 20 Millionen aus,
davon in Deutschland etwa 500.000
Für die Einführung einer Moscheesteuer müssten die Mitglieder den einzelnen Religionsgemeinschaften präzise zugeordnet werden, um dann die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Dafür sehe ich weder eine Bereitschaft bei Politik und Verwaltung, schon gar nicht bei den muslimischen Verbänden.