EHERECHT in SÜDAFRIKA !
Durch den plötzlichen Tod meines Bruders, der seit 1962 in Südafrika lebte, aber seine Deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten hatte, bin ich mit dem Thema Eherecht (Südafrika) und dem Internationalen Privatrecht (Erbrecht) beschäftigt. Dazu kommt noch das Adoptionsrecht (Volladoption) nach dem Den Haager Act.
Zum Eherecht in Südafrika ist mir bisher bekannt, dass es neben der Zivilehe auch eine stammesrechtliche, sog. gewohnheitsrechtliche Ehe gibt. Letztere wird aber nur anerkannt wenn sie getrennt von beiden Ehepartner hinsichtlich der Feierlichkeiten und der Zeremonie getrennt erklärt und zeitnahe; also zu Lebzeiten der Partner registriert wird.
Wer kann mir i. d. S. weitere Hinweise geben?
Mit besten Grüßen
Simplex Simplicissimus
ERBRECHT / EHERECHT in Südafrika !
Moderator: Barbarossa
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