Barbarossa hat geschrieben:elysian hat geschrieben:Richtig, der Religion kann man im Privaten nachgehen.
Aber daraus folgt nicht, dass man ihr nicht in der Öffentlichkeit nachgehen darf.
Ich bin immer wieder erschüttert, wenn unter Freiheit nur das verstanden wird, was einem selbst gefällt.
Grundsätzlich herrscht in Deutschland laut Grundgesetz Religionsfreiheit. Gleichzeitig gibt es aus gutem Grund aber auch die Trennung von Kirche und Staat. Unter diesem Aspekt der Trennung von Kirche und Staat gehören Religionen in die Kirche, Synagoge oder Moschee usw. oder kann auch zu Hause ausgeübt werden, denn der Glaube oder Nichtglaube eines jeden Menschen ist dessen ureigenste private Angelegenheit. Das heißt, aus allen staalichen Institutionen haben religiöse Angelegenheiten außen vor zu bleiben. So halte ich z. B. auch ein Kruzifix an der Wand einer staatlichen Schule oder anderen staalichen Institution schon für problematisch.
In diesen Institutionen sind Menschen. Die Schüler und Lehrer sind im Gegensatz zum Schulgebäude kein Eigentum des Staates!!!
Das sieht man u.a. an den Urteilen, ob muslimische Kinder am Schwimmunterricht teilnehmen müssen oder wegen ihrer Religionsfreiheit davon freigestellt werden können.
Deshalb haben sie auch das Recht zur
Ausübung ihrer Religion. Dies auch
in allen anderen Bereichen der Öffentlichkeit!
(nebenbei bemerkt müsste man ansonsten im Sinne der Gleichbehandlung Atheisten zu Kirchgängen nötigen....)
Religiöses Verhalten der Menschen hier hat nichts mit der Trennung von Kirche und Staat, die wie bereits ausgeführt keine radikale sein muss(!), nichts zu tun.
Die Grenzen sind erst dort zu ziehen, wo gegen den Willen des Kindes oder der Eltern eines Kindes auf das Kind "missionarisch" eingewirkt wird.
Wo aber nur Kinder versammelt sind, die selbst einen religiösen unterricht wollen oder aber so durch ihre Eltern entschieden wurde, gibt es keinen Grund, jemanden vor der "Gefahr der Religion" zu schützen.
Wer Menschen ihr Bekenntnis und die Ausübung der Religion nur in ihren vier Wänden erlauben will oder in speziellen Gotteshäusern, der schränkt das Recht mindestens unverhältnismäßig ein.
Und das Stichwort Koranschulen sollte eigentlich Warnung genug sein, um eine staatliche Aufsicht über religiöse Lehrinhalte nicht missen zu wollen!