Damit keine falschen Vorstellungen über die Innenpolitik des Deutschen Kaiserreiches aufkommen: In den östlichen Gebieten, Westpreußen, Posen und Oppeln gab es den sogenannten Sprachen Paragraphen vom 28.August 1876 „Gesetz der Geschäftssprache der Behörden, Beamten und politischen Körperschaften des Staates“ welcher bestimmte, das nur die deutsche Sprache in der Verwaltung und bei Gerichten zulässig war. Gesetze von 1873 und 1887 verfügten, das der Schulunterricht ausschließlich in deutscher Sprache zu erteilen ist. Die polnische Sprache wurde aus den Schulen verbannt. (Handbuch der preußischen Geschichte, Bd.3, Berlin 2000, S.45 ff.)
Dieser Sprachenparagraph sollte auch in Elsass-Lothringen eingeführt werden, scheiterte aber am Widerstand der dortigen Parteien.
Erst 1911 wurde das Land als fast gleichberechtigter Bundesstaat anerkannt und dann kam es zu den ersten und einzigen Landtagswahlen. Hier siegte das Zentrum mit 31%, gefolgt von der SPD mir 23,8%, den Autonomisten mit 16,3%. Bei den Reichstagswahlen, die letzte fand 1912 statt, kamen die regionalen Parteien dann wieder auf fast 50%.
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Bei Kriegsausbruch 1914 wurde auch hier der Kriegszustand (In Preußen Belagerungszustand) verhängt und damit kam es zu einer Verschärfung der Repression. Aus dieser Region kamen nur sehr wenige Kriegsfreiwillige, die Generäle schätzen die Bevölkerung als feindlich ein und hielten sie für franzosenfreundlich. (Sophie Charlotte Preibusch, Die Verfassungsentwicklung im Reichsland Elsass-Lothringen 1871-1918, Berlin 2006, S.552 ff)
Ab 1916 reiften die Pläne für eine Teilung des Landes heran. Preußen und Bayern wollten den selbständigen Bundesstaat wieder beseitigen und einzelne Teile ihren Ländern angliedern. In Elsass-Lothringen indes entstand eine Opposition, getragen aus SPD, Zentrum und Liberalen, die für einen besonderen Autonomiestatus eintraten. Dieser wurde aber vom Kaiser und der Obersten Heeresleitung strikt abgelehnt. Die Niederlage 1918 beendete diese Diskussion. (Preibusch 2006, S.556 ff)