Barbarossa hat geschrieben:
Ich weiß nicht, ob deine Sorge so berechtigt ist. Mit dem Begriff "Ermächtigungsgesetz" wäre ich da sehr vorsichtig. Nach wie vor haben wir es ja bei den EU-Ländern mit demokratischen Staaten zu tun. Das war nach dem Ermächtigungsgesetz in Deutschland 1933 nicht mehr der Fall. Da wird nicht in eine Menge von Demonstranten geschossen, auch nicht, wenn die Demo in Gewalt umschlägt. Da müsste der Staat an sich in Gefahr geraten, damit derartiges überhaupt in Erwägung gezogen wird - also ein Szenario wie in der Ukraine etwa.
Ich hoffe sogar, dass ich mich irre und nur zu pessimistisch bin.
Aber der Missbrauch ist eben nicht ausgeschlossen.
Nehmen wir nochmal Griechenland.
Die haben mMn. das Recht für einen Aufstand.
Ob das Gesetz nun gilt, wenn ein Aufstand "gegen den Staat an sich", oder eben "nur" gegen die Herrscher geht, ist ja nicht deffiniert und Wenige haben die Macht, dieses pauschal zu entscheiden.
Das darf es in einem Rechtsstaat nicht geben.
Und in der Ukraine wäre die Tötung der Demonstranten mit so einem Gesetz ja völlig ok gewesen!? (wobei nicht klar ist, wer eigentlich geschossen hat)
Da wird sowas (zu Recht) verurteilt, aber bei uns wird eine Ausnahme für den Fall des Aufstands eingeführt?
Gruß
Tom