Der Vorwurf eines Selbstplagiats ist offenbar berechtigt. Wenn man sich auf eine Untersuchung bezieht, die man selbst gemacht hat, ohne dies anzugeben, ist es in der Tat ein Selbstplagiat.Paul hat geschrieben:Ich habe im Fernsehen von einem Fall gehört, da wird auch untersucht, ob der Dr. Titel aberkannt werden soll. Die Begründung soll sein, er hätte schon mal einen Artikel über eine Untersuchung geschrieben, an der er beteiligt war. Diese Untersuchung hätte er nicht mehr in seiner Dr. Arbeit erwähnen dürfen, ohne sie zu zitieren. Kann so etwas sein, denn da hat er ja dann doch eigne Arbeit dokumentiert?
In einer Dissertation soll man eigenständige Forschungsergebnisse abliefern. Diese sollen Ergebnisse der geleisteten Doktorarbeit sein. Hat man schon früher über das Thema gearbeitet und fließen die Ergebnisse in die Arbeit mit ein, so muss dies kenntlich gemacht werden. Tut man dies nicht, sieht es so aus, als wären alle Erkenntnisse erst im Verlauf der Dissertation gemacht worden. Eine Doktorarbeit soll aber einen neuen Forschungsbeitrag liefern und es muss klar werden, worin dieser neue Beitrag besteht. Danach wird sie bewertet. Frühere Arbeiten werden nicht bewertet. Deshalb muss klar sein: Was ist der Wissensbeitrag dieser Dissertation und was wurde lediglich übernommen. Dabei ist es gleichgültig, ob frühere Arbeiten zu diesem Thema von einem selbst stammen oder von anderen Autoren.
In dem obigen Fall wurde offensichtlich nur eine frühere Arbeit etwas aufgepeppt. Das gilt aber nicht, denn die Dissertation soll etwas ganz Neues bringen. Hier wurde anscheinend nur alter Wein in neue Schläuche gegossen. Hätte er aber angegeben, dass er eigentlich nur eine frühere Arbeit etwas umformuliert, ist dies keine Leistung, die einen Doktortitel gerechtfertigt hätte. Dies war ihm wohl auch bewusst.