hm
Aus deinem Link:
Verteidigungsminister zu Guttenberg (CSU) konnte nur mit einer Ausnahmegenehmigung promovieren. Da er in seinem Examen die Note „befriedigend“ und nicht „vollbefriedigend“ erreichte, brauchte er eine Genehmigung des damaligen Dekans Karl-Georg Loritz, der Vorsitzender der JU der CSU der bayerischen Kreisstadt Schwandorf war...
...Loritz hat den Lehrstuhl für Bürgerliches, Steuer- und Arbeitsrecht inne und ist Leiter der Forschungsstelle für deutsches und internationales Unternehmenssteuer- und Kapitalanlagerecht an der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in Bayreuth.
Die Sondergenehmigung für eine Promotion wurde in Bayreuth offensichtlich nicht selten dann erteilt, wenn der Examenskandidat mindestens zwei Seminarscheine mit der Note „gut“ vorweisen konnte. Nach Informationen der Zeitung „Der Tagesspiegel“ soll Guttenberg die dazu nötigen Scheine gehabt haben...
Nach Angaben der im Jahre 2006 gültigen Promotionsordnung mussten noch zwei weitere Professoren zustimmen; das waren zu Guttenbergs Doktorvater, der Staatsrechtler Peter Häberle und der Zweitgutachter der Arbeit der Europarechtler Rudolf Streinz. Streinz sagte im Gespräch mit dieser Zeitung, er habe zugestimmt, weil die dazu erforderlichen Seminarscheine vorgelegen hätten. Streinz, der seit 2005 Vertrauensdozent der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung ist, lehrt inzwischen an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Zuvor war er 13 Jahre lang in Bayreuth tätig.
Aha. Und weiter - gut aufgepaßt!
Einerseits:
Die in der Promotionsschrift von Herrn zu Guttenberg entdeckten, mir unvorstellbaren Mängel sind schwerwiegend und nicht akzeptabel. Sie widersprechen dem, was ich als gute wissenschaftliche Praxis seit Jahrzehnten vorzuleben und auch gegenüber meinen Doktoranden zu vermitteln bemüht war. Die Aberkennung des Doktortitels war die notwendige Folge...
hm.
Andererseits:
Ich habe den Werdegang seiner Arbeit wie bei all meinen Doktoranden ohne jede äußere Beeinflussung nach besten Kräften betreut. Ich werde auch weiterhin als Wissenschaftler alles mir Mögliche zur erforderlichen Aufklärung der Umstände durch die Gremien der Universität beitragen.“...
Widerspricht sich das nicht irgendwie?
Wie kann er die Arbeit "nach Kräften" betreuen und nicht mitbekommen, daß er die "schwerwiegend" und "unvorstellbaren Mängel" erst jetzt erkennt?
Denn meine Frage steht ja immer noch im Raum:
Barbarossa hat geschrieben:Aber merkwürdig ist das schon:
Von seinem eigenen Professor bekam zu Guttenberg die Höchstnote und Fischer-Lescano meint dazu:
Guttenbergs Doktorarbeit
Summa cum laude? - "Mehr als schmeichelhaft"
Alles begann mit einem Google-Treffer: Wie Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano den offenbar abgeschriebenen Passagen in Guttenbergs Doktorarbeit bei einem Glas Rotwein auf die Spur kam.
(...)
Auch inhaltlich biete die Dissertation wenig Neues. Das Gesamturteil "summa cum laude" erscheine auch deshalb "mehr als schmeichelhaft"...
den ganzen Artikel lesen:
http://geschichte-wissen.de/go/guttenbergsdoktorarbeit
Wie kommen zwei Professoren zu derart unterschiedlichen Bewertungen?
...
Irgenwie fasse ich das alles nicht.
Die Diskussion ist eröffnet!
Jedes Forum lebt erst, wenn Viele mitdiskutieren.
Schreib auch du deine Meinung! Nur kurz
registrieren und los gehts!