Der Deutsche Einbürgerungstest / Probleme bei Einbürgerung

Grundgesetz, Gesetzesfragen, Wahlen, bundespolitische Ereignisse, Polizei

Moderator: Barbarossa

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Barbarossa
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Aus aktuellem Anlaß stelle ich hier einen Link ein, bei dem jeder seine Qualität als Deutscher Staatsbürger testen kann.
http://appl.welt.de/quiz/index.php?quiz ... erungstest

Viel Spaß dabei!
Das Bundesministerium des Innern hat heute (am 7. 7. 2008 - anm. von Barbarossa) den Fraktionen des Deutschen Bundestages den Entwurf der Verordnung zur Kenntnis zugeleitet, die ab dem 1. September 2008 einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest einführt. Das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 hat das Bundesministerium des Innern ermächtigt,die Prüfungsmodalitäten des Einbürgerungstests und das Curriculum für den Einbürgerungskurs durch Rechtsverordnung ohne Parlamentsvorbehalt und ohne Beteiligung des Bundesrats zu regeln. Dies steht im Einklang mit dem Konzept „Bundeseinheitliche Standards für das Einbürgerungsverfahren“, auf das sich die Innenministerkonferenz am 31. Mai/01. Juni 2007 mit dem Bund verständigt hatte. Die Verordnung wird dem Bundeskabinett zur Kenntnisnahme vorgelegt und Anfang August 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der „Gesamtkatalog der für den bundeseinheitlichen Einbürgerungstest vorgesehenen Prüfungsfragen“ wird als Anlage zur Verordnung mit veröffentlicht. Dieser Fragenkatalog wurde neben den Bundestagsfraktionen auch den Bundesressorts und den Innenministerien und Senatskanzleien für Inneres der Länder übersandt und ist unter http://www.bmi.bund.de ab sofort abrufbar...
weiter lesen: http://www.bmi.bund.de/cln_183/SharedDo ... stest.html

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Zuletzt geändert von Barbarossa am 09.07.2008, 21:20, insgesamt 2-mal geändert.
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Balduin
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Das Thema kam ja in letzter Zeit vermehrt in den Medien.
Natürlich hat auch RTL nachgezogen und gleich mal in einer Innenstadt ein paar Passanten interviewt und ihnen solch tolle Fragen gestellt:
"Die DDR ist die Abkürzung für ? Antwort: "Irgendwas mit Deutsches Reich".

Ich hatte auch noch die Stellungnahme des Vorsitzenden der Türkischen Gemeinde Deutschland gelesen und stimme weitestgehend mit ihm überein.
Man sollte einen verpflichteten Kurs einführen und keinen solchen Test, der für mich an den Stil von "Wer wird Millionär" erinnert.


http://www.welt.de/politik/article21934 ... werer.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 64,00.html
http://www.jungefreiheit.de/Single-News ... 0ac.0.html
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Barbarossa
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Balduin hat geschrieben:Ich hatte auch noch die Stellungnahme des Vorsitzenden der Türkischen Gemeinde Deutschland gelesen und stimme weitestgehend mit ihm überein.
Man sollte eine verpflichtete "Schulung" einführen und keinen solchen Test, der für mich an den Stil von "Wer wird Millionär" erinnert.
Die Idee, dass solch ein Test auch die Einbürgerung rechtfertige, finde ich falsch. Solche Fragen kann man lernen, eine Schulung/Unterricht... fände ich produktiver.
Nun ja - aber eine solche Schulung, die auch zu einer schnelleren Einbürgerung führt, gibt es bereits. Es gibt ja auch noch weitere Bedingungen, die zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft erfüllt werden müssen:
Dauerhaft in Deutschland lebende Nichtdeutsche haben nach acht Jahren dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalts einen Anspruch auf Einbürgerung. Bis 1999 hatte diese Frist 15 Jahre betragen. Für Anspruchseinbürgerungen müssen folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
"ausreichende Kenntnisse" der deutschen Sprache;
Straffreiheit: Nicht berücksichtigt wurden Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen bzw. Bewährungsstrafen unter sechs Monaten (bei Jugendlichen Bewährungsstrafe bis zu einem Jahr);
eigene Existenzsicherung (Arbeitslosenhilfe- oder Sozialhilfebezug schaden nur, wenn er zu vertreten ist), sie wurde nicht gefordert bei Personen unter 23 Jahren;
Aufgabe der Herkunftsstaatsbürgerschaft (Hinnahme von Mehrstaatlichkeit nur in Ausnahmefällen);
Bekenntnis zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung, verbunden mit einer Erklärung, keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt zu haben.

Die "Allgemeinen Veraltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsgesetz" des Bundes binden zwar die Bundesländer, lassen ihnen aber Raum für länderspezifische Bestimmungen und deren Auslegung, etwa bei der Feststellung von "ausreichenden Kenntnissen" der deutschen Sprache bei den Einbürgerungsbewerbern. Hier haben die Bundesländer zunächst unterschiedliche Verfahrensweisen entwickelt. In dem Anfang 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz - neben der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes die zweite große Reform des Ausländerrechts der rot-grünen Koalition - wurde ein Integrationskurs für "Neuzuwanderer" eingerichtet, der einen Sprachkurs (600 Stunden) und einen Orientierungskurs zu Grundkenntnissen der "Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland" (30 Stunden) enthält. Er wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg mit bundeseinheitlichen Standards organisiert. Für Personen, die diesen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen haben, wurde die Frist für die Anspruchseinbürgerung von acht auf sieben Jahre verkürzt.
http://www.bpb.de/themen/OHCOPK,0,0,Die ... recht.html
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Tekker
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Hallo Leute, erstmal möcht ich sagen, es ist schön, hier zu sein. :D

Also dieser Test. Ich halte ihn - genau wie das Wort "Integration" - für Augenwischerei. Was kann oder muß ich denn von "Einbürgerungwilligen" erwarten (dürfen)? Auch ein Gesetzestext ist da wenig hilfreich, denn es geht vornehmlich darum, wie ihr oder ich, der gemeine Mann auf der Straße, es sieht.
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Balduin
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Tekker hat geschrieben:Hallo Leute, erstmal möcht ich sagen, es ist schön, hier zu sein. :D

Also dieser Test. Ich halte ihn - genau wie das Wort "Integration" - für Augenwischerei. Was kann oder muß ich denn von "Einbürgerungwilligen" erwarten (dürfen)? Auch ein Gesetzestext ist da wenig hilfreich, denn es geht vornehmlich darum, wie ihr oder ich, der gemeine Mann auf der Straße, es sieht.
Hallo Tekker,
das kann ich nur zurückgeben.

Eine genaue Prüfung der Einstellung durch irgendwelche Situationen etc. fände ich besser, man könnte darin eher die Einstellung und Meinung des Einbürgerungswilligen prüfen.
Bekenntnis zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung, verbunden mit einer Erklärung, keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt zu haben.
Wie wird das Bekenntnis denn dargelegt ? Ein auswendig gelerntes Bekenntnis hat ja auch wenig Sinn
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Balduin
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Ab 1. September müssen Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, zusätzlich zu anderen Voraussetzungen auch einen Wissenstest bestehen. Grüne, Linke, aber auch die Türkische Gemeinde in Deutschland hatten das Vorhaben kritisiert. Sie befürchten, dass die Zahl der Einbürgerungen dadurch weiter zurückgehen könnte. 2007 hatte es einen Rückgang um 9,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gegeben.
Aus: http://www.zeit.de/online/2008/28/einbuergerung-boehmer

Ich stimme aber auch nicht den Grünen und Linken zu, dass ein solcher Test die Zahl der Einbürgerungen zurückgehen lassen wird. In dem Punkt bin ich dann für den Test, weil ein solches Wissen muss vorhanden sein. Um aber die Meinung und Einstellung des Einbürgerungswilligen verstehen zu können ist weitaus mehr als solch ein Test à la Wer wird Millionär nötig.
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Barbarossa
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Balduin hat geschrieben:...In dem Punkt bin ich dann für den Test, weil ein solches Wissen muss vorhanden sein. Um aber die Meinung und Einstellung des Einbürgerungswilligen verstehen zu können ist weitaus mehr als solch ein Test à la Wer wird Millionär nötig.
Ich habe heute ziemlich lange für meine Meinungsbildung in dieser Angelegenheit gebraucht.
Mein eigener Link vom bpb hat nun jedoch den Ausschlag gegeben.
Wenn ich mir nämlich die Bedingungen anschaue, die für eine Einbürgerung noch erfüllt werden müssen:
- acht Jahren dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt,
- "ausreichende Kenntnisse" der deutschen Sprache,
- eigene Existenzsicherung,
- Straffreiheit,
- Aufgabe der Herkunftsstaatsbürgerschaft,
- Bekenntnis zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung, verbunden mit einer Erklärung, keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt zu haben

...dann stelle ich mir die Frage, wozu dieser Test noch gut sein soll.
Die Leute müssen sich bereits seit Jahren hier in Deutschland bewähren – müssen Deutsch können, müssen in aller Regel eine Arbeit vorweisen und müssen in diesen 8 Jahren straffrei geblieben sein, müssen auch bereit sein, ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben – genügt das nicht?
Ist nicht die jahrelange Bewährung im Alltag der beste Test für die Einbürgerung?
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balticbirdy
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8 Jahre in Deutschland ist kein Kriterium. Ein türkisches Hausmütterchen kommt in Berlin-Kreuzberg ein ganzes Leben lang klar, ohne ein Wort Deutsch zu können. Haben Mann und Kinder erstmal den deutschen Pass, wird das kein Hinderungsgrund für die Behörden sein.

PS: Der Test ist Blödsinn.
elysian
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Man kann jede Maßnahme, die hinsichtlich einer Einbürgerung ergriffen wird, kritisieren. Ich finde, dass es besser ist, es werden Kurse angeboten und ein Test gefordert (das bietet wenigstens eine gewisse Gewähr, dass die Kurse nicht sinnlos "abgesessen" werden), als dass gar keine Maßnahmen bestehen.

Alternativen sind natürlich denkbar. Man könnte jemanden einbürgern und einen Leitfaden mit interessanten Informationen in die Hand drücken. Diese Lösung hat aber vermutlich den Nachteil, dass dieser Leitfaden dann sehr oft bestenfalls durchgeblättert wird.

Solche Prüfungen können möglicherweise den Bewerber anregen, sich mit den falsch beantworteten Fragen erneut auseinander zu setzen.

Solange der Test also nicht vornehmlich der Einbürgerungsverhinderung dient, sehe ich kein ernsthaftes Problem.
sic transit gloria mundi
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Barbarossa
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elysian hat geschrieben:Ich finde, dass es besser ist, es werden Kurse angeboten und ein Test gefordert (das bietet wenigstens eine gewisse Gewähr, dass die Kurse nicht sinnlos "abgesessen" werden), als dass gar keine Maßnahmen bestehen...
Gar keine Maßnahme würde ich ja auch nicht befürworten.
elysian hat geschrieben:Alternativen sind natürlich denkbar. Man könnte jemanden einbürgern und einen Leitfaden mit interessanten Informationen in die Hand drücken. Diese Lösung hat aber vermutlich den Nachteil, dass dieser Leitfaden dann sehr oft bestenfalls durchgeblättert wird.

Solche Prüfungen können möglicherweise den Bewerber anregen, sich mit den falsch beantworteten Fragen erneut auseinander zu setzen...
Wie wäre es denn, wenn man statt dessen eine Berwerbung verlangen würde und zwar genau so, als wenn man sich um Arbeit bei einer Firma bewirbt - also mit einem Anschreiben und schriftlichem, lückenlosem Lebenslauf und nach dessen Prüfung auch mit einem abschließendem Bewerbungsgespräch, bei dem dann die Entscheidung bekannt gegeben wird.
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elysian
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Wie wäre es denn, wenn man statt dessen eine Berwerbung verlangen würde und zwar genau so, als wenn man sich um Arbeit bei einer Firma bewirbt - also mit einem Anschreiben und schriftlichem, lückenlosem Lebenslauf und nach dessen Prüfung auch mit einem abschließendem Bewerbungsgespräch, bei dem dann die Entscheidung bekannt gegeben wird.
Kann man natürlich auch machen. Als nachteilig würde ich allerdings erachten, dass eine subjektive Bewertung hier an die Stelle eines objektiven Tests treten würde. Nicht der Antragsteller hätte es dann in der Hand, sein Begehr zum Erfolg zu führen, sondern der Sachbearbeiter müsste eine gewillkürte Entscheidung herbeiführen.
Demnach müsste gegen eine negative Entscheidung Rechtsschutz gewährt werden, um Missbrauch vorzubeugen. Zudem dürfte es notwendig sein, Vorgaben für diese Gespräche zu entwickeln und schließlich solche Gespräche regelmäßig zu überprüfen. Auch ist hier nicht geklärt, ob der Antragsteller damit endgültig nicht eingebürgert werden kann oder ob er weitere Gelegenheiten bekommen sollte, seine Einbürgerung zu beantragen. Ein weiteres Problem besteht dann darin, ob er von demselben Sachbearbeiter oder einem neuen Sachbearbeiter eingeladen werden sollte. Auch die Kommunikation zwischen diesen Sachbearbeitern kann man befürworten oder kritisch betrachten. Soll der neue Sachbearbeiter mit oder ohne Vorwissen in das Gespräch gehen?

Ein Test bietet m.E. die klarere, überschaubarere Lösung und kann andere Ziele (z.B. den Antragsteller auf diese Gesellschaft und seine Zukunft als deutscher Staatsbürger vorbereiten helfen) besser verfolgen.
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Barbarossa
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balticbirdy hat geschrieben:8 Jahre in Deutschland ist kein Kriterium. Ein türkisches Hausmütterchen kommt in Berlin-Kreuzberg ein ganzes Leben lang klar, ohne ein Wort Deutsch zu können. Haben Mann und Kinder erstmal den deutschen Pass, wird das kein Hinderungsgrund für die Behörden sein.
Denke ich aber schon, denn es werden ja u. a. auch "ausreichende Kenntnisse" der deutschen Sprache gefordert. Das "Hausmütterchen" würde dann wohl keinen Paß bekommen.
balticbirdy hat geschrieben:PS: Der Test ist Blödsinn.
Mir ist er auch suspekt - vor allem, weil wirklich nur reines Wissen abgefagt wird nach der Art von "Wer wird Deutscher?" vielleicht auch noch mit Günter Jauch.
:wink:
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Balduin
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Barbarossa:
...dann stelle ich mir die Frage, wozu dieser Test noch gut sein soll.
Die Leute müssen sich bereits seit Jahren hier in Deutschland bewähren – müssen Deutsch können, müssen in aller Regel eine Arbeit vorweisen und müssen in diesen 8 Jahren straffrei geblieben sein, müssen auch bereit sein, ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben – genügt das nicht?
Ist nicht die jahrelange Bewährung im Alltag der beste Test für die Einbürgerung?
Das ist u.a. ein Argument das auch auf Bundespolitischer Ebene gegen den Test gebraucht wird. Hatte ich am Anfang glaube schon erwähnt.
In dem Fall muss man aber auch sagen, dass manche Fragen in dem Test wirklich grundlegend sind, so zum Beispiel zur Geschichte Deutschlands (in dem Test sehr kurz geraten) - Ein Einbürgerungswilliger sollte solche Fragen beantworten können, nur das "Wie" stört mich ein bisschen. Dieser Quizzfragen-Aufbau stört mich.

Baden-Württemberg hat einen Gesprächsleitfaden, bei dem auch noch Meinungen und Einstellungen abgefragt werden. Zum Beispiel zur Gleichstellung Mann/Frau oder Gewaltmonopol. Ich bewerte diesen Gesprächsleitfaden positiv.
Tekker
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Lese ich grad auf der GMX Startseite
Haben Sie das Zeug zum Deutschen?
Interessant dabei finde ich, das ist jetzt ein spontaner Gedanke, eine mögliche "Umdeutung" dessen, was deutsch ist. Wir hatten das jas schon mehrfach andernorts, hier kann ich nun auch sagen, daß ich durchaus Gefahren darin sehe, deutsch nur noch in einem staatsrechtlichen Sinn zu sehen (dürfen).
Entwurzelte sind leichter manipulierbar, siehe auch meine Sig. :o
Demokratie ist lenkbare Masse.
balticbirdy
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Denke ich aber schon, denn es werden ja u. a. auch "ausreichende Kenntnisse" der deutschen Sprache gefordert. Das "Hausmütterchen" würde dann wohl keinen Paß bekommen.
Was glaubst du wohl, was für eine Debatte losgeht, wenn das so umgesetzt wird. Ist die ganze übrige Familie "deutsch", wird garantiert nicht viel Feez mit der Einbürgerung gemacht.
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