elysian hat geschrieben:Kann man zwar so regeln. Allerdings darf man nicht verkennen, dass das tragende Argument (das Leiden der Opfer) problematisch ist. Entsprechende Folgen können auch andere Straftaten zeitigen (z.B. Freiheitsberaubungen, insbesondere Geiselnahmen). Konsequenterweise müsste man dann auch für diese Straftaten die Verjährung beseitigen.
Bisher verjährt nur Mord nicht. Es stellt sich darum auch die Frage, ob die Verhältnismäßigkeit zwischen den Tatbeständen gewahrt bleibt, wenn man diese Strafschärfung vornimmt.
Nun ja - es geht ja dabei nur um die Verjährung, nicht um das Strafmaß, das bei Mord natürlich höher ist.
Das Problem vor allem bei Opfern, die als Kind mißbraucht worden sind, besteht darin, daß vielen von ihnen lange Zeit gar nicht bewußt ist, daß sie mißbraucht worden sind. Irgendwie ist ihr Leben danach zwar problematisch, jedoch wissen sie nicht warum - auch die Eltern wissen das oft nicht, auch wenn sie nach diesem Ereignis meist schwer zu erziehende Kinder werden, in der Schule schlechter werden usw. Auch findet vielfach ein Verdrängungsprozeß statt, der das Ereignis für eine Lange Zeit im Unterbewußtsein festhält.
Wenn sie sich dann an das Ereignis erinnern, dann ist meist schon eine lange Zeit vergangen und es ist es oft schwierig, sich zu öffnen - vor allem wem? Insbesondere wenn es so ablief, wie in diesen Schulen, wo es einfach keinen erwachsenen Ansprechpartner gab.
Die Täter laufen in dieser Zeit weiter frei herum und machen womöglich weiter.
Das ist genau das, was hier passiert ist und das sind auch die Gründe, warum jetzt mit einem mal so viele Fälle öffentlich werden.