Arbeitgeber melden ab 01.01.2010 monatlich Entgeltdaten der Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle.
Arbeitgebermeldungen:
Seit dem 01.01.2010
müssen alle
Arbeitgeber monatlich für alle
Teilnehmer im
ELENA-Verfahren,
Entgeltnachweise elektronisch als
Datensätze an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) melden.
Ab 2012 entfällt im Gegenzug für Arbeitgeber die Pflicht, für diejenigen
Sozialleistungen Bescheinigungen auszustellen, die in das Verfahren integriert sind.
Die Aufgaben der Arbeitgeber ergeben sich direkt aus dem
sechsten Abschnitt des SGB IV und der dazugehörigen Verordnung.
-------
Klicken Sie auf den Begriff, um eine genauere Definition zu erhalten.
Quelle:
http://www.das-elena-verfahren.de/arbeitgeber
Was ist ELENA?
Das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA Verfahrensgesetz) ist ein wichtiger Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie, aber auch ein Signal für mehr Innovation.
Rund drei Millionen Arbeitgeber stellen Jahr für Jahr etwa 60 Millionen Bescheinigungen in Papierform aus. Diese Nachweise benötigen ihre Beschäftigten, um gegenüber öffentlichen Stellen die Voraussetzungen für den Bezug einer bestimmten Leistung nachweisen zu können. So ermittelt beispielsweise die Arbeitsverwaltung auf der Grundlage der vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitsbescheinigung den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zwischen der elektronischen Personalverwaltung des Arbeitgebers und der elektronischen Sachbearbeitung in den Behörden klafft eine Lücke, die weiterhin durch den traditionellen Informationsträger Papier überbrückt wird. Dieser Medienbruch wird durch das ELENA-Verfahren beseitigt.
Durch das ELENA-Verfahren werden die Unternehmen ab 2012 um jährlich 85,6 Millionen Euro von Bürokratiekosten entlastet.
Quelle:
http://www.das-elena-verfahren.de/was-ist-elena
Weniger Bürokratie und mehr Effizienz
Schneller und diskreter für den Bürger, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitgeber, elektronische Verarbeitung bei den Sozialbehörden und Innovation in der Kommunikationstechnik
Die Bürger profitieren durch schnellere und diskretere Abwicklung von Sozialleistungsverfahren. Die Arbeitgeber werden von mehr als 85 Mio. € Bürokratiekosten entlastet, ihre Wettbewerbsfähigkeit steigt. Die Sozialbehörden können Anträge durchgängig elektronisch effizient bearbeiten und Übertragungsfehler vermeiden. Durch Innovation in der Kommunikationstechnik infolge der weiten Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur gewinnen Dienstleistungswirtschaft wie Verbraucher neue Anwendungsfelder in der elektronischen Kommunikation.
Informationen zum Einkommen sind Voraussetzung zur Leistungsberechnung in unserem Sozialsystem. Bisher geschieht dies in Papierform, d.h. der Arbeitgeber füllt für seine Arbeitnehmerin/einen Arbeitnehmer ein Formular aus, welches diese(r) der zuständigen Behörde übergibt. Das ELENA-Verfahren regelt die Frage, wie die beim Arbeitgeber in elektronischer Form vorliegenden Entgeltdaten der Arbeitnehmer möglichst einfach und schnell zu der jeweils berechtigten Behörde gelangen, welche diese elektronisch verarbeitet.
Quelle:
http://www.das-elena-verfahren.de/was-ist-elena/nutzen
ELENA-Verfahren
Fakten zum ELENA-Verfahren:
Informationen zum Einkommen sind Voraussetzung zur Leistungsberechnung in unserem Sozialsystem. Bisher geschieht dies in Papierform, d.h. der Arbeitgeber füllt für seine Arbeitnehmerin/einen Arbeitnehmer ein Formular aus, welches diese(r) der zuständigen Behörde übergibt. Das ELENA-Verfahren regelt die Frage, wie die beim Arbeitgeber in elektronischer Form vorliegenden Entgeltdaten der Arbeitnehmer möglichst einfach und schnell zu der jeweils berechtigten Behörde gelangen, welche diese elektronisch verarbeitet.
Zielsetzung:
Das Verfahren verfolgt zwei Ziele. Es geht um Bürokratieabbau und um Innovationen. Bürokratieabbau wird erreicht durch eine Beschleunigung der Verfahren, die zu einer Kostenentlastung der Unternehmen von mehr als 85 Mio. € pro Jahr führt. Innovationen werden erreicht durch die breite Anwendung von qualifizierten Signaturkarten, welche die Rechtssicherheit im Bereich der elektronischen Kommunikation sicherstellen.
Ausgestaltung des Verfahrens:
Die Arbeitgeber übermitteln jeden Monat einen gesetzlich festgelegten Datensatz an eine speichernde Stelle. Bei dieser Stelle werden die Daten in verschlüsselter Form gespeichert. Dieser Datensatz enthält die notwendigen Angaben für die jeweilige Leistungsberechnung. Nur wenn der Bürger seine Daten freigibt, können diese entschlüsselt und abgerufen werden. Zur Datenfreigabe wird eine Signaturkarte benötigt.
Datenschutz:
Für das ELENA-Verfahren gelten die Bestimmungen zum Sozialdatenschutz des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches und weitere im Gesetz festgelegte Schutzrechte. Die Daten in der Zentralen Speicherstelle werden nach der Übermittlung durch den Arbeitgeber sofort geprüft, zweifach verschlüsselt und danach gespeichert. Eine Entschlüsselung ist nur im Rahmen eines konkreten, durch den Teilnehmer (Bürger) legitimierten Abrufs möglich. Ein direkter Zugriff auf die Datenbank ist weder für interne Mitarbeiter noch für Außenstehende möglich, da die Speicherung der Daten und deren Verschlüsselung in unterschiedlichen Verantwortlichkeiten liegt. Ein weiterer Vorteil des ELENA-Verfahrens ist darin zu sehen, dass zukünftig der Arbeitgeber keine Kenntnis darüber erlangt, ob sein Arbeitnehmer einen Antrag auf eine Sozialleistung stellt.
Signaturkarte:
Die Signaturkarte dient nicht zur Datenspeicherung. Im ELENA-Verfahren kommt in keinem Fall eine inhaltliche Information auf die Signaturkarte. Die Besonderheit besteht eben darin, die für sich nichts sagende Identitätsnummer des Zertifkates als "Türschlüssel" zu den Daten des Teilnehmers zu nutzen. Die Kosten des qualifizierten Zertifikates liegen nach Aussage der Wirtschaft zukünftig bei rund 10,- € für 3 Jahre. Genutzt werden kann jede Karte, auf die eine qualifizierte Signatur aufgebracht (aufgeladen) werden kann. Dies sind der digitale Personalausweis, die Bankkarte, aber auch die Gesundheitskarte. Auf Antrag werden den Bürgern die Kosten für das Zertifikat erstattet, so dass sichergestellt ist, dass jeder seinen Anspruch auf eine Sozialleistung verwirklichen kann.
Die große Anzahl von qualifizierten Zertifikaten wird dazu führen, dass weitere Anwendungsbereiche erschlossen werden. Gerade die Rechtssicherheit der qualifizierten Signatur wird zu einer Stärkung von Handel und Dienstleistung im Internet beitragen.
Quelle:
http://www.das-elena-verfahren.de/was-i ... -ist-elena
Zeitplan
Termine:
Der Aufbau der Infrastruktur soll im Jahre 2009 abgeschlossen sein, so dass die Arbeitgeber ab 01.01.2010 Meldungen für die Arbeitnehmer übermitteln können.
Ab dem 01.01.2012 wird das ELENA-Verfahren dann in der Praxis angewendet werden.
Gleichzeitig soll bis zum Jahre 2015 geprüft werden, ob alle Bescheinigungen des Sozialrechts in das Verfahren eingebunden werden können.
Quelle:
http://www.das-elena-verfahren.de/was-i ... a/zeitplan
Die Diskussion ist eröffnet!
Jedes Forum lebt erst, wenn Viele mitdiskutieren.
Schreib auch du deine Meinung! Nur kurz
registrieren und los gehts!