Titus Feuerfuchs hat geschrieben:Titus Feuerfuchs hat geschrieben:[Der Kommunismus verbietet das Privateigentum an Produktionsmitteln. Das das verstößt nicht nur gegen das GG Art.14 sondern auch gegen die Menschenrechte:
Lieber Titus,
Du suchst Dir bei Artikel 14 des GG nur die Sätze raus, die Dir bequem sind. Ich als aufrechter Demokrat hab natürlich das Grundgesetz ständig vorliegen.
Abs.2 des Artikels 14 besagt: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Abs, 3 besagt: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig."
Man kann das GG nicht benutzen wie es einem gerade passt.
Dein Einwand ist trivial. Dass der Staat Steuern einheben muss, bedarf keiner Erwähnung,weil's sebstverständlich ist.
Das
Recht auf Eigentum ist Grundrecht das deshalb eingeschränkt ist und nicht umgekehrt, was hieße, es gäbe ein Grundrecht des Staates auf Enteigung, dass durch das Recht auf Privateigentum eingeschränkt ist.[/quote]
Lieber Titus,
es ist nicht trivial und hat auch nichts mit Steuern zu tun, sondern es ist die Verpflichtung der Besitzenden, dass er sein Eigentum zum Wohl der Allgeneinheit benutzt.
Niemand schreibt von einem Grundrecht auf Enteignung, sie ist aber nach Abs.3 des Grundgesetzes möglich.