Berufsverbot wegen kriminellem Verhalten?

Arbeits und Lehrstellenmarkt, Arbeits- und Sozialrecht, Rente

Moderator: Barbarossa

Benutzeravatar
Barbarossa
Mitglied
Beiträge: 15516
Registriert: 09.07.2008, 16:46
Wohnort: Mark Brandenburg

15. Dezember 2009
Entzug der Approbation
Steuersünder darf kein Augenarzt mehr sein

Ein notorischer Steuersünder darf kein Arzt sein. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Durch sein "schwerwiegendes, beharrliches steuerliches Fehlverhalten" sei der Mann zur Ausübung seines Berufes "unwürdig". Er schuldet dem Staat 877.000 Euro Einkommenssteuer...
weiter lesen: http://www.welt.de/vermischtes/article5 ... -sein.html

Wäre da eine Zwangsenteignung von privatem Eigentum da nicht das bessere Mittel gewesen?
Denn wenn er nun nicht mehr arbeiten kann, dann bekommt das Finanzamt ja erst recht kein Geld mehr...
:?
Die Diskussion ist eröffnet!

Jedes Forum lebt erst, wenn Viele mitdiskutieren.
Schreib auch du deine Meinung! Nur kurz registrieren und los gehts! ;-)
elysian
Mitglied
Beiträge: 854
Registriert: 09.07.2008, 23:38

Nein. Enteignungen dürfen nur unter sehr strengen Vorgaben durchgeführt werden. S.a. Art. 14 GG.
Jemandem, der die notwendige Zuverlässigkeit nachweislich nicht aufbringt, in seiner beruflichen Freiheit entsprechend einzuengen, ist der folgerichtige Schritt.
sic transit gloria mundi
Antworten

Zurück zu „Arbeits- und Sozialpolitik“