Der Autor Egbert Jahn führt u. a. aus, dass der Begriff "doppelte Staatsbürgerschaft" juristisch eigentlich nicht korrekt ist - rechtlich gesehen gäbe es "lediglich eine einfache oder eine mehrfache Staatsangehörigkeit".
Erläutert wird auch, dass es verschiedene Prinzipien gibt, durch die man zu seiner Staatsanghörigkeit kommt:
- Abstammungsprinzip (jus sanguinis) [oder besser Elternprinzip]
- Bodenprinzip bzw. Geburtslandprinzip (jus soli) [aus dem Geburtsort ist die Staatsangehörigkeit abzuleiten]
Weiterhin führt die Quelle ein Pro und Contra auf:
Pro:
Quelle: http://fkks.uni-mannheim.de/montagsvorl ... igkeit.pdf- Erleichterung der politischen, sozialen, sprachlichen und emotionalen Integration der bereits in Deutschland anwesenden Zuwanderer, eine Anregung, sie zum Bleiben zu ermuntern und neue Zuwanderer anzuwerben.
- Wegen der niedrigen deutschen Geburtenraten würden Arbeitskräfte aus dem Ausland, vor allem fachlich qualifizierte, in der deutschen Wirtschaft benötigt, um den heutigen Lebensstandard in Deutschland zu bewahren oder gar zu mehren und um die Altersversorgung der Deutschen zu gewährleisten.
- Die deutsche Staatsangehörigkeit sei bei der Genehmigung von Aufenthalts-, Wohn-, Arbeits-, Versicherungsrechten und in anderen sozialen Angelegenheiten wichtig. Die mehrfache Staatsangehörigkeit trage den emotionalen und verwandtschaftlichen Bindungen vieler Zuwanderer an ihr Herkunftsland Rechnung und erhalte ihnen dort rechtliche Optionen wie die Erbschaft und den Erwerb von Grundeigentum, die in manchen Ländern an die Staatsangehörigkeit gebunden sind.
- weil sie es Zuwanderern aus Diktaturen, die wegen ihrer humanen und demokratischen Einstellung geflohen waren oder in Deutschland demokratisch sozialisiert wurden, unter Umständen ermöglicht, in ihrem Herkunftsland im Sinne der Durchsetzung von Menschen- und Bürgerrechten Einfluß auszuüben und bei günstiger Gelegenheit dorthin zurückzukehren.
- Sofern dies nicht möglich werde oder sie für sich persönlich eine andere Wahl trotz einer Demokratisierung ihres Herkunftslandes treffen, könnten sie sozial und politisch voll integriert in Deutschland wirken und die deutschen wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Außenbeziehungen zu ihrem Herkunftsland fördern.
- Mehrfache Staatsangehörigkeit sei ein Mittel, um der Transnationalisierung der Gesellschaft und der Entstehung vielfältiger und mehrfacher nationaler und ethnisch-kultureller Identitäten Rechnung zu tragen.
Contra:
Quelle: http://fkks.uni-mannheim.de/montagsvorl ... igkeit.pdf- Unter den Gegnern einer mehrfachen Staatsangehörigkeit befinden sich selbstredend diejenigen, die eine Multikulturalisierung und Polyethnisierung des Landes grundsätzlich ablehnen und befürchten, daß die alteingesessenen Deutschen tendenziell zur Minderheit im eigenen Land werden.
- Außerdem wird das Argument angeführt, daß mehrfache Staatsangehörigkeit zu einer gespaltenen Loyalität sowohl gegenüber Deutschland als auch gegenüber anderen Ländern führe. Dies werde besonders problematisch, wenn Deutschland sich an militärischen Aktionen kriegerischer oder friedenserhaltender Art in Ländern beteilige, deren Staatsangehörigkeit auch manche deutsche Staatsangehörige besitzen, etwa Afghanistan, Libanon, Somalia, Kongo usw. [Erinnert wird gelegentlich daran, daß die USA im Zweiten Weltkrieg vermeinten, selbst Zehntausende US-Bürger japanischer Herkunft, die gar nicht mehr eine japanische Staatsangehörigkeit besaßen, in Internierungslager schicken zu müssen, weil sie deren potentielle Illoyalität befürchteten.]
- Vom Kriegsfall abgesehen führe mehrfache Staatsangehörigkeit in manchen Fällen zu einem Streit, in welchem Land junge Männer ihren Wehrdienst leisten müssen. Darüber gibt es zwar oftmals politische Vereinbarungen für Friedenszeiten, die aber nicht regeln, in welchem Land im Kriegsfalle der Dienst in der Armee zu leisten ist.
- Außerdem fördere eine mehrfache Staatsangehörigkeit die Neigung, sich eventuell in Deutschland als „Botschafter“ und Interessenvertreter des Herkunftsstaates zu verstehen, wozu z. B. türkische Politiker offen mehrfach aufriefen. Zwar könne eine einfache Staatsangehörigkeit nicht ganz verhindern, daß Zuwanderer anderer Ethnizität besondere politische Sympathien für ihr Herkunftsland zeigen, wie die Ethnisierung der Außen- und Innenpolitik der USA zeige, die hier und da Rücksicht auf die US-amerikanischen Iren, Polen, Juden, Armenier, Kubaner usw. nehmen müsse. Eine klare Entscheidung für die Zugehörigkeit zu diesem oder zu jenem Staat könne aber Prioritäten in der politischen Loyalitätsbindung erleichtern.
- Schließlich sei die mehrfache Staatsangehörigkeit ein politischer Hebel für andere Staaten, politisch zugunsten „ihrer Staatsangehörigen“ in die Politik anderer Länder einzumischen. Dies müsse zwar im Falle des relativ großen und mächtigen Landes Deutschlands nicht soweit gehen wie im Falle einiger kleinerer Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die erfahren haben, daß sich Rußland zum Anwalt seiner „Landsleute“, die in anderen Ländern leben, macht und im äußersten Falle sogar militärisch interveniert wie im August 2008 nach dem georgischen Angriff auf Südossetien, das wie auch
Abchasien nach internationaler Auffassung zu Georgien gehört. Nicht ohne Grund verboten viele Nachfolgestaaten eine doppelte Staatsangehörigkeit, um Rußland keinen Vorwand zum Schutze rußländischer Staatsangehöriger im eigenen Land zu bieten. Diese Erfahrung ist zumindest ein Argument gegen die grundsätzliche Befürwortung von mehrfacher Staatsange
hörigkeit als ein Mittel zur Schwächung von nationalstaatlichen Bindungen im Interesse von europäischer und weltbürgerlicher Identität.
- Eine mehrfache Staatsangehörigkeit kann zwar in vielen Fällen bequem sein, die Ein- und Ausreise in manche Länder, die nicht zur EU gehören, erleichtern und viele andere soziale Vorteile verschaffen, aber sie kann auch das Risiko enthalten, daß sich die Botschaften und Konsulate der Staaten sich wechselseitig die rechtliche Zuständigkeit und die Verantwortung
zur Fürsorge von Landsleuten zuschieben, falls ein Mehrfachstaatsangehöriger in heikle Situationen im anderen Land gerät, etwa bei Ehekonflikten um das Sorgerecht für Kinder oder in Drittstaaten bei einem Gerichtsverfahren. Mehrfachstaatsangehörigkeit verwandelt sich dann oftmals aus einem Vorteil in einen Nachteil des Betroffenen.