93-Jähriger wegen Morden in Auschwitz angeklagt
Moderator: Barbarossa
Ist aber doch wohl n kleener Unterschied,
ob man 1932 oder gar 33 nen Typen wählt, den man eigentlich nicht kennt, und der vllt selbst gar nicht weiss, was er noch so alles vorhat, und der selbst behauptet, sein späterer Bestseller sei keine Büchse der Pandora,
oder ob man im Lager mit an der Rampe steht, möcht' ich doch sagen.
Und das ist auch nochmal n Upgrade von nem Lokführer, der Todeszüge fährt.
LG
ob man 1932 oder gar 33 nen Typen wählt, den man eigentlich nicht kennt, und der vllt selbst gar nicht weiss, was er noch so alles vorhat, und der selbst behauptet, sein späterer Bestseller sei keine Büchse der Pandora,
oder ob man im Lager mit an der Rampe steht, möcht' ich doch sagen.
Und das ist auch nochmal n Upgrade von nem Lokführer, der Todeszüge fährt.
LG
Nun gut, aber er war für die reibungslose "Entladung" der ankommenden Züge mitverantwortlich, d.h. die Rampen mussten für die nächsten Züge mit seiner Hilfe geräumt und gesäubert werden. Ich las kürzlich von einem Kapo von Auschwitz der genau wegen dem gleichen Verbrechen verurteilt wurde, nur war das in Polen, und der Prozess fand gleich nach 1945 statt.Triton hat geschrieben:Dann hätte man auch alle, die einmal Hitler gewählt haben, für den Mord an 6 Mio Juden verhaften lassen können.
Urteil: Tod durch den Strang.
Ja, lieber Orianne. Wenn er nicht verhandlungsfähig ist, dann gibt es auch kein Urteil.Orianne hat geschrieben:Man wird ihn prüfen ob er überhaupt noch verhandlungsfähig ist, bei 93 sehe ich da wirklich Schwierigkeiten. Er war schon 80er Jahren im Visier der Behörden, damals hätte die Sache anders ausgesehen.dieter hat geschrieben:Ihr Lieben,
man sollte ihn verurteilen und dann wegen Haftunfähigkeit entlassen, wie man es bei Mielke gemacht hat.
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
Von den Polen durfte man unmittelbar nach dem Krieg auch keine juristisch gerechten Urteile erwarten. Schon die Tatsache, Aufseher in einem Vernichtungslager gewesen zu sein, genügte wohl für den Galgen.Orianne hat geschrieben:Triton hat geschrieben:Ich las kürzlich von einem Kapo von Auschwitz der genau wegen dem gleichen Verbrechen verurteilt wurde, nur war das in Polen, und der Prozess fand gleich nach 1945 statt.
Urteil: Tod durch den Strang.
Sicher spielte da eine Rolle, dass auch die Nazis sich um Einzelschicksale einen feuchten Kehricht scherten.
Es kann natürlich sein, dass man dem alten Herrn schon mitgeteilt hat, dass er nichts zu befürchten hat und der Prozess nur Show-Charakter hat: Seht her, wir lassen niemanden laufen.
"Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, in dem man sie ignoriert." (Aldous Huxley)
- Barbarossa
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Das ist einfach ein juristisvhes Ding. Da Mord in Deutschland nicht verjährt (Beihilfe zum Mord demnach auch nicht), kann man auch nach 60 oder 70 Jahren dafür noch vor Gericht gezerrt werden, wenn man so alt wird. Pech gehabt, kann ich da nur sagen. Mein Mitleid mit solchen Leuten hält sich da in Grenzen.
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