hier: weiterlesenDienstag, 20. November 2012
Bundesarbeitsgericht entscheidet
Streikverbot gelockert
Bislang sind Streiks bei den Kirchen und ihren Sozialverbänden tabu. Jetzt lockert das Bundesarbeitsgericht das Streikverbot. Unter bestimmten Umständen dürfen die Angestellten in kirchlichen Einrichtungen künftig auf die Straße gehen. Sowohl Kläger wie Beklagte sehen sich als Sieger.
(...)
Ausgeschlossen bleiben Arbeitskämpfe der deutschlandweit rund 1,3 Millionen Mitarbeiter bei den Kirchen und Wohlfahrtsverbänden aber, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Einigung unter sich finden. Allerdings müssen künftig bei diesem sogenannten Dritten Weg anders als bisher die Gewerkschaften eingebunden werden...
Urteil: Streiks auch in kirchlichen Einrichtungen erlaubt
Moderator: Barbarossa
- Barbarossa
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Das denke ich auch, Dieter.
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