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Bombardier dreht die Zeit zurück
Ost-Belegschaft muss in Hennigsdorf wieder länger arbeiten
HENNIGSDORF - In den Montagehallen des Bombardier-Schienenfahrzeugwerks in Hennigsdorf (Oberhavel) ist die Stimmung trotz voller Auftragsbücher schlecht. Zwischen Weihnachten und Neujahr hatten gut 1200 Beschäftigte Post von der Unternehmensleitung bekommen. In dem Einschreiben wurden sie darüber informiert, dass es zum 1. Januar Veränderungen bei der Arbeitszeitregelung gibt. Zumindest für einen Großteil der Belegschaft, dem die Wochenarbeitszeit von 36 auf 38 Stunden ohne Lohnausgleich erhöht wird.
Betroffen sind rund 600 Beschäftigte, die schon vor 1995 im Hennigsdorfer Werk gearbeitet haben. Aber auch rund 500 danach neu Eingestellte, in deren Arbeitsvertrag die 36-Stunden-Woche festgeschrieben ist, will das Unternehmen zu längerer Arbeitszeit verdonnern. Ausgenommen sind nur 120 Leute, die 1995 aus dem damals geschlossenen AEG-Werk in der Berliner Nonnendammallee nach Hennigsdorf wechselten. Sie hatten dort bereits eine Wochenarbeitszeit von 36 Stunden...
Ärger bei Bombardier in Hennigsdorf, bei Berlin
Moderator: Barbarossa
- Barbarossa
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Bombardier hat nicht ganz Unrecht. Wenn die Betriebsvereinbarung schlicht endet, gilt in der Tat der Flächentarifvertrag.
Es sei denn, der Arbeitnehmer hat mit Bombardier individuelle Abreden hinsichtlich der betroffenen Bestimmungen getroffen. Dann geht die Individualabrede vor, sofern sie für den Arbeitnehmer die günstigere Regelung ist.
Das Unternehmen ist juristisch, zumindest auf den ersten Blick, nicht verpflichtet, die Betriebsvereinbarung zu verlängern.
Allerdings ist Arbeitsrecht ein kompliziertes Feld, welches gesetzlich relativ wenig durchdrungen und stark von der Rechtsprechung des BAG geprägt ist. Ohne nähere Kenntnisse der relevanten Umstände, kann man sich hierzu nur mit größter Vorsicht äußern.
Es erscheint aber befremdlich, dass im Ergebnis zwei Stunden länger gearbeitet werden soll, ohne dass der Lohn ausgeglichen wird, gerade WEIL die Betriebsvereinbarung ZUR STANDORTSICHERUNG(!!!) auslief.
Wenn ein Stundenlohn vereinbart wurde, dann läge der Lohn trotz Standortsicherungszweck immer noch deutlich über dem Tariflohn.
Eine Erklärung könnte allenfalls darin liegen, dass hier nicht nach Arbeitszeit, sondern nach anderen Kriterien bezahlt wird.
Aber auch bei Entlohnung nach Stückzahl müsste der Lohn infolge der Mehrarbeit steigen.
Das ist alles sehr merkwürdig.
Es sei denn, der Arbeitnehmer hat mit Bombardier individuelle Abreden hinsichtlich der betroffenen Bestimmungen getroffen. Dann geht die Individualabrede vor, sofern sie für den Arbeitnehmer die günstigere Regelung ist.
Das Unternehmen ist juristisch, zumindest auf den ersten Blick, nicht verpflichtet, die Betriebsvereinbarung zu verlängern.
Allerdings ist Arbeitsrecht ein kompliziertes Feld, welches gesetzlich relativ wenig durchdrungen und stark von der Rechtsprechung des BAG geprägt ist. Ohne nähere Kenntnisse der relevanten Umstände, kann man sich hierzu nur mit größter Vorsicht äußern.
Es erscheint aber befremdlich, dass im Ergebnis zwei Stunden länger gearbeitet werden soll, ohne dass der Lohn ausgeglichen wird, gerade WEIL die Betriebsvereinbarung ZUR STANDORTSICHERUNG(!!!) auslief.
Wenn ein Stundenlohn vereinbart wurde, dann läge der Lohn trotz Standortsicherungszweck immer noch deutlich über dem Tariflohn.
Eine Erklärung könnte allenfalls darin liegen, dass hier nicht nach Arbeitszeit, sondern nach anderen Kriterien bezahlt wird.
Aber auch bei Entlohnung nach Stückzahl müsste der Lohn infolge der Mehrarbeit steigen.
Das ist alles sehr merkwürdig.
sic transit gloria mundi
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