Wird der Tatvorwurf ,,Mord'' ausgeweitet?

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Re: Wird der Tatvorwurf ,,Mord'' ausgeweitet?

von Triton » 01.03.2017, 02:10

Grundsätzlich kann ich als Autofahrer nur verneinen, dass durch überhöhte Geschwindigkeit - und welcher Autofahrer fährt nicht mal etwas zu schnell - bewusst das Leben anderer Menschen gefährdet wird. Aber hier waren es wohl 170 km/h innerorts. Um nachvollziehen zu können, was in den Fahrern vor sich ging, müsste man die Fahrt, natürlich unter abgesicherten Bedingungen, nachvollziehen. Man würde wahrscheinlich schon bei deutlich geringerer Geschwindigkeit bemerken, dass das Vorgehen völlig verrückt ist und man vom Gas muss.

Trotzdem hätte ich es bei Totschlag belassen. Es gibt so viele Unglücke durch menschliches Versagen, Schlamperei etc., soll jetzt jedes mal erst geprüft werden, ob es evtl. Mord war? Da war doch der Fall eines Fahrdienstleiters einer Privatbahn, der statt auf den (überschaubaren) Zugverkehr sich lieber mit seinem Handy beschäftigte. Und das sicher nicht das erste Mal. Ich meine, dieser Mensch hat genauso "verrückt" gehandelt, aber niemand kam auf die Idee, hier "Mord" festzustellen.

Leider werden solche Stadtrasereien in Kinofilmen und E-Games völlig unkritisch glorifiziert. Fast&Furious oder Need for Speed sind weltbekannt, im Gegensatz zu Egoshootern aber völlig außerhalb öffentlicher Kritik. Vielleicht ändert sich das jetzt.

Re: Wird der Tatvorwurf ,,Mord'' ausgeweitet?

von Barbarossa » 28.02.2017, 20:40

Ich muss sagen, ich begrüße das Urteil auch und hoffe, dass es dabei bleibt. Wer mit bis zu 170 km/h durch eine Stadt rast, der begeht eigentlich schon eine Amoktat - so würde ich das sehen.

Re: Wird der Tatvorwurf ,,Mord'' ausgeweitet?

von Paul » 28.02.2017, 20:32

Eigentlich wurde das Gesetz auch mal angewendet. Es ist nunmal so, das jemand, der durch die Stadt rasst, den Tod anderer Menschen in Kauf nimmt. Das ist Vorsatz. Niemand kann mit so extremen Geschossen rechnen. Das Verhalten war also heimtückisch. Schwierig wird es bei Rasen, mit niedrigeren Geschwindigkeiten. Ab wann werden Gerichte dann keine Heimtücke mehr werten? Etwas erhöhte Geschwindigkeiten treten immer wieder mal auf. Mit Rasern, die 80 Stunden-km fahren, wird man vielleicht rechnen müssen.
In Fussgängerzonen und bei Schulen/Kindergärten gelten sicherlich strengere Anforderungen. Da können dann auch weitere Mordmerkmale erfüllt sein.

Wird der Tatvorwurf ,,Mord'' ausgeweitet?

von Barbarossa » 28.02.2017, 20:00

Gestern wurden in einem speziellen Fall zwei Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. 
Ihre Tat: Am 1. Februar 2016 rasten Hamdi H. und Marvin H. in Berlin mit bis zu 170 km/h über den Kurfüstendamm und töteten dabei einen 69-jährigen Verkehrsteilnehmer. 
Es war das erste Mordurteil in einem Fall wegen Rasens im Straßenverkehr mit Todesfolge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - die Verurteilten werden in Revision gehen.
Quelle: http://m.tagesspiegel.de/berlin/urteil- ... raserei%26*

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