von elysian » 28.12.2010, 13:20
Wikileaks ist eine m.E. zwiespältige Sache.
Einerseits hat die Öffentlichkeit ein Recht auf Information.
Andererseits weiß jeder von uns, dass es entgegenstehende Zwänge gibt.
In einem Propagandakrieg etwa ist es wenig sinnvoll, auch jede schlechte Nachricht öffentlich zu machen. Denn wenn eine Seite lügt und die andere verpflichtet sich der Wahrheit, so ist das Ergebnis leider nicht, dass sich die Menschen nur an der Wahrheit orientieren.
Ferner gibt es, wie zwischen allen Menschen, ineinander gesetztes Vertrauen, u.a. auf Geheimhaltung. Was ich jemandem im Vertrauen sage, soll der oder die andere dann auch nicht breittreten.
Maßgeblich erscheint mir also der Zweck der Veröffentlichung.
Und hier kann man einen Vergleich zu der Watergate-Affäre ziehen.
Damals haben mehrere Präsidenten hintereinander nachweisbar das Gegenteil dessen getan, was sie gesagt haben. Die Öffentlichkeit wurde in einem erheblichen Umfang und in bedeutenden Fragen getäuscht.
Und am Ende versuchte der Staat, seine Macht dazu zu verwenden, diejenigen mundtot zu machen, welche für das Informationsrecht eintraten.
Hieraus ergibt sich meines Erachtens aber auch die Grenze zwischen dem Informationsrecht und dem Vertraulichkeitsrecht.
Mit Platon muss man den Verantwortlichen wohl zugestehen, nicht immer die ganze Wahrheit zu sagen und bisweilen auch zu einer Lüge zu greifen, wenn es hierfür einen angemessenen Grund gibt. Etwa wenn man eine Erkenntnis erlangt hat, deren Veröffentlichung einen zum Getriebenen machen würde, statt die richtigen Maßnahmen ohne zusätzlichen öffentlichen Druck einleiten zu können. Und danach dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.
Jenseits dieser Grenze überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit in wichtigen Fragen.
Umgekehrt überwiegt das Vertraulichkeitsrecht das Informationsrecht, wenn es um Themen geht, die für die öffentliche Meinungsbildung von allenfalls untergeordneter Bedeutung sind.
Hier finden sich meiner Meinung nach die Diplomatenberichte wieder. Es ist kein Nutzen erkennbar, die Einschätzungen oder gar Lästereien der US-Diplomaten zu veröffentlichen. Diese Informationen sind für die öffentliche Meinungsbildung praktisch wertlos. Hier muss der Vertraulichkeit Vorrang gewährt werden.
Abschließend muss man in der Tat Wikileaks vorhalten, dass sie die von ihnen geforderte Transparenz nicht selbst leben. Auch hier ist ein Vergleich mit Watergate hilfreich. Die damals beteiligten Personen stellten sich der Öffentlichkeit und erklärten sich. Davon ist Wikileaks weit entfernt.
Wikileaks ist eine m.E. zwiespältige Sache.
Einerseits hat die Öffentlichkeit ein Recht auf Information.
Andererseits weiß jeder von uns, dass es entgegenstehende Zwänge gibt.
In einem Propagandakrieg etwa ist es wenig sinnvoll, auch jede schlechte Nachricht öffentlich zu machen. Denn wenn eine Seite lügt und die andere verpflichtet sich der Wahrheit, so ist das Ergebnis leider nicht, dass sich die Menschen nur an der Wahrheit orientieren.
Ferner gibt es, wie zwischen allen Menschen, ineinander gesetztes Vertrauen, u.a. auf Geheimhaltung. Was ich jemandem im Vertrauen sage, soll der oder die andere dann auch nicht breittreten.
Maßgeblich erscheint mir also der Zweck der Veröffentlichung.
Und hier kann man einen Vergleich zu der Watergate-Affäre ziehen.
Damals haben mehrere Präsidenten hintereinander nachweisbar das Gegenteil dessen getan, was sie gesagt haben. Die Öffentlichkeit wurde in einem erheblichen Umfang und in bedeutenden Fragen getäuscht.
Und am Ende versuchte der Staat, seine Macht dazu zu verwenden, diejenigen mundtot zu machen, welche für das Informationsrecht eintraten.
Hieraus ergibt sich meines Erachtens aber auch die Grenze zwischen dem Informationsrecht und dem Vertraulichkeitsrecht.
Mit Platon muss man den Verantwortlichen wohl zugestehen, nicht immer die ganze Wahrheit zu sagen und bisweilen auch zu einer Lüge zu greifen, wenn es hierfür einen angemessenen Grund gibt. Etwa wenn man eine Erkenntnis erlangt hat, deren Veröffentlichung einen zum Getriebenen machen würde, statt die richtigen Maßnahmen ohne zusätzlichen öffentlichen Druck einleiten zu können. Und danach dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.
Jenseits dieser Grenze überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit in wichtigen Fragen.
Umgekehrt überwiegt das Vertraulichkeitsrecht das Informationsrecht, wenn es um Themen geht, die für die öffentliche Meinungsbildung von allenfalls untergeordneter Bedeutung sind.
Hier finden sich meiner Meinung nach die Diplomatenberichte wieder. Es ist kein Nutzen erkennbar, die Einschätzungen oder gar Lästereien der US-Diplomaten zu veröffentlichen. Diese Informationen sind für die öffentliche Meinungsbildung praktisch wertlos. Hier muss der Vertraulichkeit Vorrang gewährt werden.
Abschließend muss man in der Tat Wikileaks vorhalten, dass sie die von ihnen geforderte Transparenz nicht selbst leben. Auch hier ist ein Vergleich mit Watergate hilfreich. Die damals beteiligten Personen stellten sich der Öffentlichkeit und erklärten sich. Davon ist Wikileaks weit entfernt.